Der Mobilitätsausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats haben die Anpassungen der Rahmenplanung beauftragt. Der Standort Neuperlach Süd wurde bestätigt.
Steigende Fahrgastzahlen und allgemein wachsende Anforderungen machen einen zweiten Betriebsbahnhof für einen stabilen U-Bahnbetrieb und perspektivisch einen Zwei-Minuten-Takt notwendig. So entstehen zusätzliche Kapazitäten für Abstellung und Werkstatt, Ein- und Ausrückwege verkürzen sich, Störungen werden reduziert sowie die betriebliche Flexibilität erhöht.
Mit dem Vorhaben, die U5 bis nach Taufkirchen/Ottobrunn zu verlängern, entstand die Frage, ob der in Neuperlach Süd geplante zweite Betriebshof in Richtung des künftigen Endbahnhofs Taufkirchen verlegt werden sollte. Die Untersuchungen des Landkreises bestätigen aus Sicht der Stadt und der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ebenso wie eine Machbarkeitsstudie, an den bisherigen Planungen eines U-Bahnbetriebshofs in Neuperlach Süd festzuhalten.
Dafür wird die städtebauliche und landschaftliche Rahmenplanung aus einem Beschluss in 2018 an die veränderten Voraussetzungen angepasst. Dazu zählt neben dem Vorhaben, die U5 nach Taufkirchen/Ottobrunn zu verlängern, auch der geplante zweigleisige Ausbau der S-Bahn Richtung Süden. Zudem sollen weitere Entwicklungen, wie die Parkmeile Trudering – Neuperlach, in die Planungen einfließen.
Die Kosten für die Anpassung der Rahmenplanung teilen sich die Stadtwerke München (SWM) und die Stadt. Die SWM/MVG tragen ein Drittel der Kosten, zwei Drittel der Kosten übernehmen für die Stadt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Mobilitätsreferat zu gleichen Teilen.