News vom 14. September 2022
Das Mobilitätsreferat hat in Absprache mit der Polizei und den Anbieterfirmen weitreichende Verbotszonen festgelegt, in denen E-Tretroller weder geparkt noch gefahren oder entliehen werden dürfen.
E-Tretroller dürfen nur bis zum sogenannten "Äußeren Sperrring" fahren. Innerhalb dieses Rings dürfen E-Tretroller, ebenso wie Autos oder andere Kraftfahrzeuge, nicht gefahren oder geparkt werden. Geparkt werden dürfen E-Tretroller ausschließlich an sieben eigens eingerichteten Sammelstellen entlang des Sperrrings. Außerdem wird nördlich der Hackerbrücke eine Sammelstelle eingerichtet, an der die E-Tretroller bei einer eventuellen Sperrung der Hackerbrücke abgestellt werden können. Ein Abstellen außerhalb dieser Sammelstellen wird technisch nicht möglich sein.
In den Abend- und Morgenstunden, konkret von 17 Uhr bis 6 Uhr früh, ist zudem das Parken und Ausleihen in einem erweiterten Radius von bis zu einem Kilometer um den Äußeren Sperrring technisch nicht möglich, beispielsweise in Teilen des Westends und des Bahnhofsviertels einschließlich Sendlinger Tor, am Stachus sowie in den ohnehin bestehenden Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen.
Die Anbieterfirmen werden rund um die Uhr erreichbar sein, um bei Problemen sofort reagieren zu können. Alle Sonderregelungen und eine Übersichtskarte finden sich auf München unterwegs (siehe Infobox).
Um Trunkenheitsfahrten möglichst zu verhindern, werden die Anbieter dem Ausleihvorgang in ihren Apps ein Reaktionsspiel vorwegschalten, das Nutzer*innen dafür sensibilisieren soll, nicht unter Alkoholeinfluss zu fahren. Für das Fahren mit E-Tretrollern gelten dieselben Promillegrenzen wie für für das Fahren eines Autos. Verstöße können entsprechend empfindliche Sanktionen und Strafen nach sich ziehen.