News vom 8. April 2022

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Mobilitätsreferat verschärft Vorgaben für E-Tretroller-Anbieter

News aus 2022

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Mobilitätsreferat verschärft Vorgaben für E-Tretroller-Anbieter

E-Tretroller dürfen ab Mitte des Jahres innerhalb des Altstadtrings nur noch auf den eigens dafür vorgesehenen rund 40 Flächen abgestellt werden.

Die neue Regelung hat das Mobilitätsreferat mit den fünf Münchner E-Tretroller-Anbietern vereinbart. Bis Ende des Monats sollen bereits die ersten 15 Flächen vom Baureferat entsprechend beschildert und markiert werden. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Nutzer*innen die E-Tretroller dort abstellen, wo sie Fußgänger*innen, vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, behindern.

Die neuen Parkflächen für E-Tretroller werden zum Beispiel am Stachus, am Rindermarkt, am Sendlinger Tor und in der Maximilianstraße entstehen. Die Gebühren laufen weiter, wenn der E-Scooter nicht auf der vorgesehen Fläche abgestellt wird. Die Anbieter haben sich außerdem freiwillig dazu verpflichtet, die Nutzung der neuen "Parkplätze" zusätzlich beispielsweise durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen. 

Neu in die seit 2019 bestehende freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zwischen dem Mobilitätsreferat und den E-Tretroller-Anbietern wurden auch nachfolgende Vorgaben aufgenommen:

  • Ein verpflichtendes Foto des korrekt abgestellten E-Tretrollers durch die Kund*innen
  • Sanktionsmechanismus für die Begrenzung der Flottengröße im Innenstadtbereich
  • Abstellverbote im Umgriff von mindestens 100 Metern um die neuen und bereits bestehenden Abstellflächen

Eine Studie im Auftrag des Mobilitätsreferats hat gezeigt, dass E-Tretroller mehr sind als „Spaßmobile“. Zwei Drittel der Fahrzeuge werden demnach auf dem sogenannten „letzten Kilometer“ genutzt, also dem Weg von der Bus-, Bahn- oder Tramhaltestelle zum eigentlichen Ziel. Damit haben die E-Tretroller das Potenzial, den öffentlichen Verkehr zu ergänzen und attraktiver zu machen. Noch in diesem Jahr plant das Mobilitätsreferat die Eröffnung der ersten von bis zu 200 Mobilitätsstationen, also Abstellflächen für E-Tretroller, Carsharing und weiteren Mobilitätsangeboten. Diesen Ausbau hat der Stadtrat im Januar 2022 mit der „Teilstrategie Shared Mobility“ im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2035 beschlossen.

In der Infobox finden Sie die Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung für Anbieter zum Download.

(Das ursprüngliche Newsfoto wurde nach Einrichtung der Abstellflächen am 2. Mai aktualisiert.)

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