Gestern Abend hat das Mobilitätsreferat zu einer Informationsveranstaltung in die Grundschule an der Forellenstraße eingeladen, bei der rund 40 Eltern und Anwohner*innen anwesend waren.
Bei der Veranstaltung konnten die Besucher*innen ihre Fragen zu Schulstraßen und den Zufahrtsregelungen, Ausnahmegenehmigungen und Bringzonen einbringen. Hierzu waren Vertreter*innen des Mobilitätsreferats, der Schule, der Polizei und des Bezirksausschusses vor Ort. Zudem konnten Eltern und Anwohner*innen Anregungen und Bedenken einbringen. Bei den Fragen ging es vor allem um Ausnahmegenehmigungen und deren Beantragung. Viele dahingehende Sorgen konnten im Gespräch beseitigt werden. Einig waren sich die Teilnehmenden dabei stets über die Wichtigkeit, Maßnahmen für mehr Schulwegsicherheit umzusetzen.
Die Kinder der Grundschule an der Forellenstraße sollen voraussichtlich ab Februar 2026 nach den Faschingsferien, mit der Einrichtung von Münchens erster Schulstraße vor Autos, insbesondere dem Bringverkehr von Eltern, geschützt werden. Vor der Grundschule an der Forellenstraße sollen deshalb die Brachsenstraße und der nördliche Teil der Forellenstraße Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 7.30 bis 8 Uhr gesperrt werden. Das Befahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist in den jeweiligen Straßenabschnitten dann nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Für die Zu- und Ausfahrt von Stellplätzen auf privaten Grundstücken im Bereich der Schulstraße bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung. Zu Fuß und mit dem Fahrrad können die gesperrten Straßen(-abschnitte) weiterhin normal genutzt werden.
Die Einrichtung der Schulstraße im Umfeld der Grundschule an der Forellenstraße basiert auf einem Grundsatzbeschluss des Stadtrats von März und dem positiven Beschluss des zuständigen Bezirksausschusses Trudering-Riem im Juli. Das Mobilitätsreferat hat das Konzept erarbeitet und koordiniert und evaluiert das Projekt.
Zum Hintergrund: Was sind Schulstraßen?
Schulstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte im Umfeld von Grundschulen, die für einen bestimmten Zeitraum vor Schulbeginn für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Das soll den Verkehr vor den Schulen entzerren, unübersichtliche und heikle Situation vor dem Schultor reduzieren und den Kindern so einen sicheren und eigenständigen Schulweg ermöglichen. Daneben sind Schulstraßen oft auch ein Gewinn für die Nachbarschaft, weil der unübersichtliche Bringverkehr in den Morgenstunden reduziert wird, der häufig auch Anwohnende beeinträchtigt.
(Hinweis vom 16. Dezember 2025: Die ursprünglichen Planungen sahen einen voraussichtlichen Start der ersten Schulstraße im Januar 2026 vor. Nach Konkretisierung der Planung ist der voraussichtliche Beginn, wie oben angeführt, im Februar 2026 nach den Faschingsferien.)