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News vom 10. Dezember 2025
Unterwegs in München

„Altstadt für alle": Neuordnung des Straßenraums beschlossen

Der Mobilitätsausschuss des Stadtrats hat heute dem Beschlussentwurf „Altstadt für alle“ des Mobilitätsreferats grundsätzlich zugestimmt. Dadurch wird der Straßenraum in der Altstadt neu geordnet, damit künftig mehr Platz vor allem für Fußgänger*innen zur Verfügung steht und mehr Grün- und Freiflächen für Erholung und Aufenthalt entstehen können. 

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

„Altstadt für alle": Neuordnung des Straßenraums beschlossen

Das Mobilitätsreferat wurde beauftragt, mit der Erarbeitung eines konkreten Konzepts im Graggenauer Viertel und im östlichen Angerviertel zu beginnen. Die Mobilität soll optimiert werden: Fuß- und Radverkehr, die öffentliche Feinerschließung, der Wirtschaftsverkehr, die Verkehre für die Ver- und Entsorgung und der motorisierte Individualverkehr werden sinnvoll aufeinander abgestimmt. Ziel von „Altstadt für alle“ ist es, langfristig eine gemeinwohlorientierte, verkehrssichere und barrierefreie Altstadt zu entwickeln, die gleichzeitig für den Handel, die Logistik, die Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, für Kultur-, Bildungs-, Gastronomie- und Tourismusbetriebe sowie für den Gesundheitssektor erreichbar ist.

Der Parkraum für Autos, Fahrräder, Sharing-Angebote und E-Tretroller wird neu geordnet. Anwohnende können weiterhin in der Altstadt parken. Der Durchfahrtsverkehr und der Parksuchverkehr sollen durch das neue Konzept in der Altstadt reduziert werden. Kern des Beschlusses ist eine Unterscheidung der Straßen in der Altstadt
in die Kategorien Stadtstraßen, Altstadtstraßen und Fußgängerzonen.

Die Stadtstraßen sind weiterhin für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen. Sie erschließen die Altstadt beispielsweise für Besucher*innen, die dann direkt zu den Parkgaragen geleitet werden. Hierzu entwickelt das Mobilitätsreferat ein neues stadtweites, digitales und zukunftsfähiges Parkleitsystem. In Stadtstraßen darf mit einer Ausnahmegenehmigung geparkt werden (beispielsweise Anwohnende, Menschen mit Behinderung, Handwerker*innen).

Altstadtstraßen hingegen dienen vor allem der Erschließung für Anwohnende und den Wirtschaftsverkehr. Darüber hinaus sollen sie nur bei konkreten Anliegen befahren werden; etwa für kurze Halte bei Arztpraxen, Hotels, Geschäften oder Gewerben. Auch in Altstadtstraßen darf mit einer Ausnahmegenehmigung geparkt werden.

Die Fußgängerzonen bleiben mit ihren bestehenden Regelungen, etwa für die Befahrung des Lieferverkehrs, wie bisher erhalten.

Das Konzept „Altstadt für alle" war von einem umfangreichen Beteiligungsverfahren in den Jahren 2023 und 2024 begleitet worden, bei dem Erwachsene und Kinder, Betriebe und Stakeholder einbezogen wurden.