Nützliches zum Thema Fahrrad

Fahrräder einfach und sicher abstellen

Fahrradparken

Foto: LHM, Jünger

Fahrradparken

Wer das eigene Fahrrad sicher abstellen will, findet im gesamten Münchner Stadtgebiet viele kleine und große Abstellanlagen. Die Landeshauptstadt baut das Angebot an dezentralen Fahrrad- und Lastenradstellplätzen sowie Bike-and-Ride-Standorte an öffentlichen Haltestellen kontinuierlich aus.

Über 80 Prozent der Münchner*innen besitzen schon ein funktionstüchtiges Fahrrad. Damit sie ihre Fahrräder gerne in der Stadt nutzen, müssen am Start- und Zielort bedarfsgerechte Abstellmöglichkeiten vorhanden sein. Bereits seit Jahrzehnten arbeitet die Landeshauptstadt München daher daran, in der ganzen Stadt gut zugängliche, sichere und überdachte Fahrradabstellanlagen zu schaffen (die entsprechenden aktuellen Stadtratsbeschlüsse finden Sie in der gelben Infobox). Zusätzlich werden veraltete Anlagen modernisiert und aufgegebene Fahrräder und Schrotträder im Auftrag der Stadt regelmäßig durch die städtische P+R Park & Ride GmbH aus den öffentlichen Fahrradabstellanlagen entfernt. Stadtweit gibt es aktuell etwa 44.000 öffentliche Fahrradabstellplätze in kleinen dezentralen und großen zentralen Abstellanlagen (Stand Dezember 2023). 

Bike-and-Ride und Park-and-Bike
Das Fahrrad wird zunehmend in Verbindung mit anderen Verkehrsmitteln, wie dem Auto oder der U-Bahn, genutzt. Dadurch entstehen neue Bedarfssituationen für das Fahrradparken, zum Beispiel an Haltestellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Deshalb hat die Landeshauptstadt München an zahlreichen Haltestellen sogenannte Bike-and-Ride-Anlagen eingerichtet, an denen die Bürger*innen ihre Fahrräder einfach und sicher abstellen können. Betreiberin dieser Anlagen ist die städtische P+R Park & Ride GmbH im Auftrag der Stadt München.

In einem aktuellen Pilotversuch  - dem sogenannten Park-and-Bike-Angebot  - besteht an einigen Park-and-Ride-Anlagen der P+R Park & Ride GmbH auch die Möglichkeit, vom eigenen Auto auf das Fahrrad umzusteigen, um beispielsweise in die Innenstadt zu gelangen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der P+R Park & Ride GmbH (Link in der gelben Infobox).

Dezentrale Fahrradabstellanlagen
Die Landeshauptstadt München errichtet jährlich kleinere dezentrale Fahrradabstellanlagen in Wohnvierteln, in Quartierszentren und Geschäftsstraßen, am Rande von Fußgängerzonen und vor öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem werden Lastenradabstellplätze auf öffentlichem Grund in einer Ausführung mit festen Anlehnen und Bodenpiktogramm an mehreren Standorten im Stadtgebiet umgesetzt. Neue Standorte werden im Auftrag und in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksausschuss geprüft. Auch Bürger*innen haben die Möglichkeit, im Rahmen von Bürgerversammlungen oder über ihren Bezirksausschuss neue Standorte für Fahrradabstellanlagen anzuregen und prüfen zu lassen. 

An Standorten mit wenig Platz können neue Fahrradabstellanlagen auch auf Kfz-Parkplätzen eingerichtet werden. Ist die Umwandlung von Kfz-Parkplätzen erforderlich, können in der Regel 10 Fahrrad- oder 2 bis 3 Lastenradstellplätze pro Kfz-Parkplatz geschaffen werden. Dadurch entsteht mehr Raum auf den Gehwegen, Grün- und Erholungsflächen werden geschont und Kreuzungen werden übersichtlicher und dadurch sicherer für alle, die am Verkehr teilnehmen.

Für Fahrradabstellanlagen auf Privatgrund sind die Grundstückseigentümer*innen selbst zuständig. Mit der Fahrradabstellplatzsatzung stellt die Landeshauptstadt sicher, dass bei einem Neu- oder Umbau von Privatgebäuden ausreichend Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Die aktuelle Fassung der Satzung sowie einen Leitfaden mit praktischen Hinweisen zur Planung und Realisierung von Fahrradabstellplätzen auf Privatgrund in Neubau und Bestand finden Sie in der gelben Infobox.

ParkenDual in München: Innovative Doppelnutzung von Parkplätzen
ParkenDual ermöglicht in München eine flexible Doppelnutzung von Parkplätzen für Fahrräder und Autos. In der Landeshauptstadt wird die Variante im zeitlichen Wechsel zu unterschiedlichen Jahreszeiten angeboten: im Sommer-Winter-Wechsel. Das heißt, im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober eines Jahres dürfen ausschließlich Fahrräder in den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden, im übrigen Zeitraum stehen die Flächen zum Parken von Kraftfahrzeugen zur Verfügung.

Die ParkenDual-Flächen sind insbesondere in den Sommermonaten nützlich, um dem erhöhten Abstellbedarf gerecht zu werden, der beispielsweise durch Besuche in Eiscafés oder an Freischankflächen entsteht. Um die Flächen besser zu erkennen und die Nutzung zu erleichtern, werden die ParkenDual-Flächen mit speziellen Markierungen und Piktogrammen versehen.

In diesen Flächen werden übrigens keine Fahrradständer errichtet, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die ParkenDual-Flächen langfristig durch abgestellte Fahrräder von Anlieger*innen belegt werden. Dies würde den kurzfristigen Abstellbedarf von Besucher*innen der Außengastronomie erheblich einschränken.

Neue ParkenDual-Standorte können die zuständigen Bezirksausschüsse beim Baureferat beantragen.

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema Fahrradparken haben, richten Sie diese gerne an radverkehr@muenchen.de.

Übrigens: Über den in der gelben Infobox angezeigten Link, kommen Sie zu einer interaktiven Karte in unserem Geodatenportal, in der Sie die öffentlichen Fahrradparkplätze mit den dazugehörigen Informationen, wie Anzahl der Stellplätze, Gestaltungsart und ähnliches, finden.