Wissenswertes

Wer kann für neue Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum sorgen?

Der Impuls für neue Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum kann von verschiedenen Seiten erfolgen. In jedem Fall ist wichtig, dass der Bedarf nach neuen Fahrradabstellanlagen in Form konkreter Standortvorschläge formuliert wird.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, über neue Standorte für Fahrradabstellplätze in Bezirksausschusssitzungen und Bürgerversammlungen abstimmen zu lassen. Stimmt eine Mehrheit der Anwesenden für den Standortvorschlag, erhält die Stadtverwaltung einen entsprechenden Prüfauftrag in Form einer sogenannten „Bürgerversammlungsempfehlung“.

Eine weitere Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, einen neuen Standort für Fahrradabstellanlagen einzubringen, ist über die direkte Ansprache des zuständigen Bezirksausschusses. Dazu können Bürgerinnen und Bürger persönlich zu einer der Bezirksausschusssitzungen kommen (Termine sind im Ratsinformationssystem einsehbar: Bezirksausschusstermine). Bei den Bezirksausschusssitzungen gibt es die Möglichkeit, Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksausschuss auf das Anliegen anzusprechen. Stimmt der zuständige Bezirksausschuss dem Standortvorschlag zu, kann auch über diesen Weg ein Prüfauftrag für einen neuen Standort für Fahrradabstellanlagen an die Stadtverwaltung ergehen. Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Infoseite zum Beantragen neuer Fahrradabstellplätze.

Die Bezirksausschüsse und der Stadtrat können über neue Standorte für Fahrradabstellanlagen abstimmen und den entsprechenden Prüfauftrag an die Stadtverwaltung in Form eines Antrags übermitteln.

Auch innerhalb der Stadtverwaltung kann ein Prüfauftrag erfolgen, zum Beispiel als Bestandteil eines größeren Infrastrukturvorhabens oder aufgrund von Belangen, wie der Verkehrssicherheit oder der Barrierefreiheit.

Alle Prüfaufträge gehen in der Regel an das Baureferat. Wenn dem Baureferat der Bedarf an Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum vom Mobilitätsreferat bestätigt wird, unterbreitet das Baureferat entsprechende Umsetzungsvorschläge an den Stadtrat bzw. Bezirksausschuss. Der Stadtrat bzw. der Bezirksausschuss erteilt mit einer abschließenden Rückmeldung zu den Vorschlägen an das Baureferat den Realisierungsauftrag für die Installation der Fahrradabstellanlagen.