3L-Zonen (Laden, Liefern, Leisten)
Halten zum Be- und Entladen: Ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286, siehe Foto) erlaubt das Halten bis zu drei Minuten, sowie unbegrenztes Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen. Länger als drei Minuten ohne Ladetätigkeit gilt als Parken und ist verboten. Die Beschilderung gilt oft nur zu bestimmten Zeiten.

Zudem ist Parken für die Dauer des Einsatzes für bestimmte Nutzergruppen mit Sonderparkausweis (beispielsweise Handwerkende, Pflegedienste) sowie für Personen mit Behindertenparkausweis (blauer und orangener Ausweis, bis zu drei Stunden) und Anwohnende zu Tagesrandzeiten (immer abhängig von der Beschilderung vor Ort beziehungsweise innerhalb der blauen Zone in der Regel von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetags)
2L-Zonen (Laden, Liefern)
Ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283) verbietet jegliches Anhalten und Parken auf der betreffenden Straßenseite, auch für kurze Zeit. Ein absolutes Haltverbot mit dem Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ oder „Ladebereich“ (VZ 1026-35, siehe Fotos unten) erlaubt bestimmten Fahrzeugen, trotz des generellen Verbots zu halten, um Waren zu be- und entladen. Für den allgemeinen Verkehr bleibt das absolute Haltverbot jedoch bestehen.
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Das seit Oktober 2024 gültige Verkehrszeichen 230 („Ladebereich“) regelt, dass auf der gekennzeichneten Fläche das Halten und Parken ausschließlich zum zügigen Be- und Entladen von Fahrzeugen erlaubt ist. Es dient der Reduzierung von Parken in der zweiten Reihe. Das Ein- und Aussteigen sowie längeres Parken ist untersagt.
In München sind aktuell beide Schildervarianten auf der Straße; perspektivisch soll für 2L-Zonen nur noch das Schild Ladebereich zum Einsatz kommen.