Zu Fuß unterwegs

Fußgängerzone in der Westenriederstraße

Foto: LHM, Nagy

Fußgängerzone in der Westenriederstraße

Die Westenriederstraße wird zwischen Frauenstraße und Radlsteg ab Montag, 18. September 2023 dauerhaft zur Fußgängerzone.

Dies wurde vom zuständigen Bezirksausschuss 1 im Juli 2023 beschlossen. Im Rahmen der Gesamtkonzeption „Altstadt für alle“ sollen mehr Bewegungsflächen für zu Fuß Gehende geschaffen werden. Durch den Wegfall des Durchgangsverkehrs wird aber nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern vor allem auch die Sicherheit von Fußgänger*innen erhöht. Das Fußgänger*innenaufkommen und damit der Bedarf für mehr Sicherheit ist an dieser zentralen Stelle sehr hoch.

Bereits in den Jahren 2020 und 2021 wurde in der Westenriederstraße saisonal eine „Sommerstraße“ eingerichtet. Die Straße wurde temporär in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt sowie mit Pflanztrögen und Stühlen ausgestattet. Die Rückmeldungen der Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Gastronom*innen waren sehr positiv. Von der gesteigerten Aufenthaltsqualität profitierten sowohl Anlieger*innen aus der Nachbarschaft als auch Kund*innen und Gäste, die den gewonnenen Raum für Spiel, als Treffpunkt und zum Flanieren nutzten. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde der verkehrsberuhigte Bereich nach Beendigung der Sommerstraße 2021 zunächst als Verkehrsversuch beibehalten und die Ausstattung mit Pflanztrögen vor Ort belassen.

Um eine nachhaltige Verkehrsberuhigung zu erreichen, wird die Westenriederstraße nun dauerhaft als Fußgängerzone ausgewiesen. Die bauliche Umsetzung der neuen Fußgängerzone erfolgt in enger Abstimmung mit der Sanierung des Viktualienmarkts in den kommenden Jahren.

Mit der Einrichtung der Fußgängerzone darf die Westenriederstraße zwischen Frauenstraße und Radlsteg nur noch von Fußgänger*innen benutzt werden.
Ausnahmen gibt es für den Lieferverkehr, Radfahrende und Anwohnende.

Lieferverkehr
Erforderlicher An- und Ablieferverkehr ist für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht von Sonntag, 22.30 Uhr, bis Samstag, 12.45 Uhr sowie täglich von 22.30 Uhr bis 12.45 Uhr erlaubt. An Feiertagen darf vormittags nicht geliefert werden, sondern erst ab 22.30 Uhr. Der Lieferverkehr darf nur von der östlichen Seite (Westenriederstraße / Ecke Radlsteg) anfahren, das Einfahren in die Fußgängerzone von der Frauenstraße ist auch während der Lieferzeiten nicht erlaubt.

Anwohnende
Anwohner*innen, die über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen oder einen Stellplatz gemietet haben, der über die Fußgängerzone in der Westenriederstraße angefahren wird, können für die Zufahrt zum und vom Anwesen eine Zufahrtserlaubnis beantragen. Diese erteilt das Münchner Kreisverwaltungsreferat, Informationen dazu gibt es hier.

Radfahrende
Das Radfahren auf der abgesenkten Fahrbahn ist zu jeder Zeit in beide Fahrtrichtungen erlaubt, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger*innen haben immer Vorrang.

Damit die Anwohnenden genügend Zeit haben, eine Zufahrtserlaubnis zu beantragen, gilt eine Übergangszeit von drei Wochen nach Einrichtung der Fußgängerzone. In dieser Zeit werden noch keine Bußgeldbescheide ausgestellt. Jedoch sind Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung zu Beginn verstärkt vor Ort und weisen auf die neue Verkehrsregelung hin.

 

Nützliche Infos