Voraussichtlich ab April 2026 wird der Bereich rund um die Grundschule an der Lehrer-Wirth-Straße zur zweiten Schulstraße Münchens. Konkret werden dafür die Lehrer-Wirth-Straße südlich der Erika-Cremer-Straße, die Caroline-Herschel-Straße und die Elisabeth-Dane-Straße zwischen Lehrer-Wirth-Straße und Grünanlage von Montag bis Freitag (werktags) zwischen 7.30 und 8 Uhr für alle Kraftfahrzeuge gesperrt.
Untenstehend finden Sie Informationen unter anderem zu Hintergründen, Terminen, möglichen Ausnahmegenehmigungen und einen Lageplan.
Aktuelles und Hintergründe
Lageplan
Der untenstehende Lageplan zeigt die konkrete Situation rund um die Grund- und Mittelschule mit der geplanten Regelung und den geplanten Bringzonen.

Konkrete Regelungen für diese Schulstraße
Ab dem zweiten Quartal 2026 werden folgenden Straßen(-abschnitte) zur Schulstraße und werktags zwischen 7.30 und 8 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr (außer Schul- und Linienbusse) gesperrt:
Die Regelung wird durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet, eine bauliche Veränderung der Straßen ist nicht vorgesehen.
Für das Befahren sowie das Halten und Parken in den jeweiligen Straßenabschnitte mit Kraftfahrzeugen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Für Anwohnende mit Wohnsitz in den betreffenden Straßenabschnitten besteht die Möglichkeit, eine solche Ausnahmegenehmigung beim Mobilitätsreferat zu beantragen.
Ein entsprechendes Antragsformular wird zu einem späteren Zeitpunkt vor der geplanten Einrichtung der Schulstraße auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.
Die Genehmigung kostet 15 Euro und kann für den Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. Danach kann sie verlängert werden. Wenn ein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht, ist dieser vorrangig zu nutzen.
Eine generelle Beschilderung mit „Anlieger frei“ ist nicht möglich, da dies einen zu großen Personenkreis umfassen würde, einschließlich der Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen. Dies würde dem Zweck der Schulstraße widersprechen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit typischen Beispielen, wann eine Ausnahmegenehmigung beantragt und in aller Regel auch erteilt werden kann:
Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen, können die geplanten Bringzonen in der Erika-Cremer- und Maria-Montessori-Straße nutzen. Diese Zonen ermöglichen ein sicheres Absetzen der Kinder in der Nähe der Schule und sind mit dem Hinweis „Ein- und Aussteigen von Schulkindern gestattet“ gekennzeichnet. Ein längeres Parken ist dort nicht erlaubt, um den Parksuchverkehr zu vermeiden. Zusätzlich wird in der Erika-Cremer-Straße eine Kurzparkzone für Eltern eingerichtet, die ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen möchten.
Personen, die über einen Parkausweis für Schwerbehinderte-Parkplätze am nördlichen Anfang der Lehrer-Wirth-Straße verfügen, dürfen während der Schulstraßen-Zeit in den Bereich bis zu den ihnen zugewiesenen Stellplätzen fahren und auf diesen parken. Es ist dafür keine gesonderte Erlaubnis erforderlich, es muss lediglich der Schwerbehindertenparkausweis deutlich sichtbar im Kraftfahrzeug ausgelegt werden.