Schulstraßen in München

Grundschule an der Lehrer-Wirth-Straße

Voraussichtlich ab April 2026 wird der Bereich rund um die Grundschule an der Lehrer-Wirth-Straße zur zweiten Schulstraße Münchens. Konkret werden dafür die Lehrer-Wirth-Straße südlich der Erika-Cremer-Straße, die Caroline-Herschel-Straße und die Elisabeth-Dane-Straße zwischen Lehrer-Wirth-Straße und Grünanlage von Montag bis Freitag (werktags) zwischen 7.30 und 8 Uhr für alle Kraftfahrzeuge gesperrt.

Grundschule an der Lehrer-Wirth-Straße

Untenstehend finden Sie Informationen unter anderem zu Hintergründen, Terminen, möglichen Ausnahmegenehmigungen und einen Lageplan.

Aktuelles und Hintergründe

  • April 2026: Vorraussichtlicher Start der Schulstraße im Umfeld der Grund- und Mittelschule an der Lehrer-Wirth-Straße
  • 16. Oktober 2025: Informationsveranstaltung für Anwohnende, Eltern, Lehrkräfte und interessierte Münchner*innen. Es wurden Fragen beantwortet, sowie die Chancen und Herausforderungen der Schulstraße diskutiert.
  • 23. Oktober 2025: Der Bezirksausschuss Trudering-Riem beschließt einstimmig, dem Konzept des Mobilitätsreferats zu folgen und Münchens zweite Schulstraße an der Grundschule an der Lehrer-Wirth-Straße im zweiten Quartal 2026 einrichten zu lassen. Er schafft hierdurch die rechtliche Grundlage für deren Einrichtung.

Lageplan

Der untenstehende Lageplan zeigt die konkrete Situation rund um die Grund- und Mittelschule mit der geplanten Regelung und den geplanten Bringzonen.

lageplan-lehrer-wirth

 

Konkrete Regelungen für diese Schulstraße

Ab dem zweiten Quartal 2026 werden folgenden Straßen(-abschnitte) zur Schulstraße und werktags zwischen 7.30 und 8 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr (außer Schul- und Linienbusse) gesperrt:

  • Lehrer-Wirth-Straße südlich der Kreuzung von Erika-Cremer- und Maria-Montessori-Straße,
  • Elisabeth-Dane-Straße zwischen Lehrer-Wirth-Straße und Grünanlage (also im Abschnitt vor den Anwesen Nummer 2 bis 6),
  • Caroline-Herschel-Straße

Die Regelung wird durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet, eine bauliche Veränderung der Straßen ist nicht vorgesehen.

 

Antworten auf häufige Fragen

Für das Befahren sowie das Halten und Parken in den jeweiligen Straßenabschnitte mit Kraftfahrzeugen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Für Anwohnende mit Wohnsitz in den betreffenden Straßenabschnitten besteht die Möglichkeit, eine solche Ausnahmegenehmigung beim Mobilitätsreferat zu beantragen.

Ein entsprechendes Antragsformular wird zu einem späteren Zeitpunkt vor der geplanten Einrichtung der Schulstraße auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.

Die Genehmigung kostet 15 Euro und kann für den Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. Danach kann sie verlängert werden. Wenn ein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht, ist dieser vorrangig zu nutzen.

Eine generelle Beschilderung mit „Anlieger frei“ ist nicht möglich, da dies einen zu großen Personenkreis umfassen würde, einschließlich der Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen. Dies würde dem Zweck der Schulstraße widersprechen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit typischen Beispielen, wann eine Ausnahmegenehmigung beantragt und in aller Regel auch erteilt werden kann:

  1. Anwohner*innen (Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Schulstraßen-Bereich)
    Hinweis: Wenn Ihnen ein Stellplatz auf Privatgrund außerhalb des Schulstraßen-Bereichs zur Verfügung steht, bitten wir Sie darum, diesen vorrangig zu nutzen.
  2. Personen mit Arbeits- oder Einsatzort im Schulstraßen-Bereich mit berechtigtem Interesse

    2.1 Berufstätige oder Gewerbetreibende (inklusive Selbständige) vor Ort
    Wenn sich Ihre Arbeitsstelle, Ihr Betrieb oder Ihr Praxisstandort direkt im Bereich der Schulstraße befindet (zum Beispiel Lehrkräfte, Schulpersonal, ortsansässige Handwerks- oder Gewerbebetriebe).
    Hinweis: Wenn Ihnen ein Stellplatz auf Privatgrund außerhalb des Schulstraßen-Bereichs zur Verfügung steht und nicht bereits durch ein anderes Kraftfahrzeug belegt ist, bitten wir Sie darum, diesen vorrangig zu nutzen. Eine Ausnahmegenehmigung kann nicht für Ihre Kundschaft erteilt werden.

    2.2 Ambulante Pflegedienste und privat pflegende Angehörige von Anwohnenden des Sperrbereichs
    Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als ambulanter Pflegedienst regelmäßig pflegebedürftige Personen im Schulstraßen-Bereich versorgen und Ihnen kein Parkplatz an anderer Stelle auf Privatgrund zur Verfügung steht, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Gleiches gilt für Angehörige, die täglich oder in regelmäßigen Abständen pflegerische Leistungen erbringen. So soll sichergestellt werden, dass notwendige Pflege jederzeit gewährleistet bleibt.

    2.3 Liefer- und Handwerksfahrzeuge mit Einsatzort Schule
    Liefer- und Handwerksbetriebe, die regelmäßig direkt an der Schule tätig sind – etwa für Essenslieferungen, Wartungsarbeiten oder Reparaturen – haben ebenfalls ein berechtigtes Interesse und können eine Ausnahmegenehmigung beantragten. In diesem Fall stellt der jeweilige Betrieb selbst den Antrag auf Ausnahmegenehmigung.

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen, können die geplanten Bringzonen in der Erika-Cremer- und Maria-Montessori-Straße nutzen. Diese Zonen ermöglichen ein sicheres Absetzen der Kinder in der Nähe der Schule und sind mit dem Hinweis „Ein- und Aussteigen von Schulkindern gestattet“ gekennzeichnet. Ein längeres Parken ist dort nicht erlaubt, um den Parksuchverkehr zu vermeiden. Zusätzlich wird in der Erika-Cremer-Straße eine Kurzparkzone für Eltern eingerichtet, die ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen möchten.

Personen, die über einen Parkausweis für Schwerbehinderte-Parkplätze am nördlichen Anfang der Lehrer-Wirth-Straße verfügen, dürfen während der Schulstraßen-Zeit in den Bereich bis zu den ihnen zugewiesenen Stellplätzen fahren und auf diesen parken. Es ist dafür keine gesonderte Erlaubnis erforderlich, es muss lediglich der Schwerbehindertenparkausweis deutlich sichtbar im Kraftfahrzeug ausgelegt werden.

Weiterführende Downloads

Kontakt

Team Pilotprojekt Schulstraßen
schulstrassen@muenchen.de