Schulstraßen in München

Grundschule an der Forellenstraße

Voraussichtlich ab Februar 2026 nach den Faschingsferien, wird der Bereich rund um die Grundschule an der Forellenstraße zur ersten Schulstraße Münchens. Konkret werden dafür die Brachsenstraße und der nördliche Teil der Forellenstraße bis zur Einmündung zum Böcklerweg im Zeitraum von 7.30 bis 8 Uhr für Kraftfahrzeuge gesperrt.

GS Forellenstraße

Grundschule an der Forellenstraße

Untenstehend finden Sie Informationen unter anderem zu Hintergründen, Terminen, möglichen Ausnahmegenehmigungen und einen Lageplan.

Aktuelles

  • Ende Februar 2026 nach den Faschingsferien: Vorraussichtlicher Start der Schulstraße.
  • 29. September 2025: Informationsveranstaltung für Anwohnende, Eltern, Lehrkräfte und interessierte Münchner*innen. Es wurden Fragen beantwortet, Chancen und Herausforderungen der Schulstraße diskutiert.
  • 24. Juli 2025: Der Bezirksausschuss Trudering-Riem beschließt einstimmig, dass im Umfeld der Grundschule an der Forellenstraße eine Schulstraße eingerichtet werden soll. 

Lageplan

Der untenstehende Lageplan zeigt die konkrete Situation rund um die Grundschule mit den geplanten Bringzonen.

lageplan-gs-forellenstrasse

 

Konkrete Regelungen für diese Schulstraße

Voraussichtlich im Februar 2026 nach den Faschingsferien werden die Brachsenstraße und der nördliche Teil der Forellenstraße bis zur Einmündung zum Böcklerweg zur Schulstraße. Die Straßenabschnitte werden dafür von Montag bis Freitag (werktags) zwischen 7.30 und 8 Uhr für alle Kraftfahrzeuge gesperrt. Das gilt für das Befahren und Parken der Straße. Die Regelung wird durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet, eine bauliche Veränderung der Straßen ist nicht vorgesehen.

 

Antworten auf häufige Fragen

Anwohnende dürfen auch während der halben Stunde auf ihren Privatgrund fahren und von dort ausfahren. Für das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum sowie die damit verbundene An- und Abfahrt bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Sie kann beim Mobilitätsreferat beantragt werden.

Die Genehmigung kostet 15 Euro und kann für den Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. Danach kann sie verlängert werden. Wenn ein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht, ist dieser vorrangig zu nutzen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit typischen Beispielen, wann eine Ausnahmegenehmigung beantragt und in aller Regel auch erteilt werden kann:

  1. Anwohner*innen (Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Schulstraßen-Bereich) ohne privaten Stellplatz
    Hinweis: Wenn Ihnen ein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht und nicht bereits durch ein anderes Kraftfahrzeug belegt ist, nutzen Sie diesen bitte vorrangig.
  2. Personen mit Arbeits- oder Einsatzort im Schulstraßen-Bereich ohne Zugang auf einen Stellplatz auf Privatgrund

    2.1  Berufstätige oder Gewerbetreibende (inklusive Selbständige) vor Ort
    Wenn sich Ihre Arbeitsstelle, Ihr Betrieb oder Ihr Praxisstandort direkt im Bereich der Schulstraße befindet.
    Hinweis: Wenn Ihnen ein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht, nutzen Sie diesen bitte vorrangig. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Ihre Kundschaft ist nicht möglich. Kundschaft, die mit dem Auto kommt, kann sie durch die nahegelegenen Parkstände in den angrenzenden Straßen fußläufig erreichen.

    2.2  Ambulante Pflegedienste und privat pflegende Angehörige von Anwohnenden des Sperrbereichs
    Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als ambulanter Pflegedienst regelmäßig pflegebedürftige Personen im Schulstraßen-Bereich versorgen und Ihnen kein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Gleiches gilt für Angehörige, die täglich oder in regelmäßigen Abständen pflegerische Leistungen erbringen. So soll sichergestellt werden, dass notwendige Pflege jederzeit gewährleistet bleibt.

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen müssen, können in der Damaschkestraße (zwischen Brachsenstraße und Böcklerweg) eigens eingerichtete „Bring- und Holzonen“ nutzen. Hier können Eltern ihre Kinder sicher in der Nähe der Schule absetzen, von dort aus die Kinder die letzten hundert Meter alleine zu Fuß zur Schule gehen können.

Diese Bereiche sind mit dem Hinweis „Ein- und Aussteigen von Schulkindern gestattet“ gekennzeichnet. Ein längeres Parken ist hier nicht erlaubt, um den Parksuchverkehr zu vermeiden.

Weiterführende Downloads

Kontakt

Team Pilotprojekt Schulstraßen
Mobilitätsreferat, Landeshauptstadt München
schulstrassen@muenchen.de