Voraussichtlich ab Februar 2026 nach den Faschingsferien, wird der Bereich rund um die Grundschule an der Forellenstraße zur ersten Schulstraße Münchens. Konkret werden dafür die Brachsenstraße und der nördliche Teil der Forellenstraße bis zur Einmündung zum Böcklerweg im Zeitraum von 7.30 bis 8 Uhr für Kraftfahrzeuge gesperrt.
Untenstehend finden Sie Informationen unter anderem zu Hintergründen, Terminen, möglichen Ausnahmegenehmigungen und einen Lageplan.
Aktuelles
Lageplan
Der untenstehende Lageplan zeigt die konkrete Situation rund um die Grundschule mit den geplanten Bringzonen.

Konkrete Regelungen für diese Schulstraße
Voraussichtlich im Februar 2026 nach den Faschingsferien werden die Brachsenstraße und der nördliche Teil der Forellenstraße bis zur Einmündung zum Böcklerweg zur Schulstraße. Die Straßenabschnitte werden dafür von Montag bis Freitag (werktags) zwischen 7.30 und 8 Uhr für alle Kraftfahrzeuge gesperrt. Das gilt für das Befahren und Parken der Straße. Die Regelung wird durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet, eine bauliche Veränderung der Straßen ist nicht vorgesehen.
Anwohnende dürfen auch während der halben Stunde auf ihren Privatgrund fahren und von dort ausfahren. Für das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum sowie die damit verbundene An- und Abfahrt bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Sie kann beim Mobilitätsreferat beantragt werden.
Die Genehmigung kostet 15 Euro und kann für den Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. Danach kann sie verlängert werden. Wenn ein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht, ist dieser vorrangig zu nutzen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit typischen Beispielen, wann eine Ausnahmegenehmigung beantragt und in aller Regel auch erteilt werden kann:
Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen müssen, können in der Damaschkestraße (zwischen Brachsenstraße und Böcklerweg) eigens eingerichtete „Bring- und Holzonen“ nutzen. Hier können Eltern ihre Kinder sicher in der Nähe der Schule absetzen, von dort aus die Kinder die letzten hundert Meter alleine zu Fuß zur Schule gehen können.
Diese Bereiche sind mit dem Hinweis „Ein- und Aussteigen von Schulkindern gestattet“ gekennzeichnet. Ein längeres Parken ist hier nicht erlaubt, um den Parksuchverkehr zu vermeiden.