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Pressemitteilung vom 31. März 2026
Pressemitteilung

Überholverbot auf der Regerbrücke für sichereren Radverkehr

Das Mobilitätsreferat hat heute auf der Regerbrücke erstmals ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge, also beispielsweise Fahrräder, angeordnet und beschildert. 

Foto: LHM/MOR

Überholverbot auf der Regerbrücke für sichereren Radverkehr

In einem Abschnitt südlich der Hiendlmayrstraße im Übergang zur Tegernseer Landstraße dürfen Autos Radler*innen nicht überholen, weil dort der Mindestüberholabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ohne widerrechtlich die durchgezogene Linie zu überfahren.
Auf der Regerbrücke verlaufen schmale Gehwege, die nicht für den Radverkehr freigegeben werden können. Für einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn ist, wegen der geringen Breite der Fahrbahn und der Trambahngleise in der Mitte, nicht genug Platz. Eine durchgezogene Mittellinie, eine Sperrfläche und Tempo 30 sollten kritische Überholmanöver verhindern. Dennoch kam es dort immer wieder zu illegalen Überholmanövern, bei denen entweder Radfahrende widerrechtlich unter Nutzung der Gegenfahrbahn oder unangenehm nah überholt wurden. Die neuen Schilder verdeutlichen noch einmal das bestehende Überholverbot und nehmen Autofahrer*innen die Einschätzung des einzuhaltenden Mindestüberholabstands ab – Irrtum ausgeschlossen, hier dürfen insbesondere Radfahrer*innen nicht überholt werden.

Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Das Überholverbot an der Regerbrücke macht klar: Hier dürfen Radfahrende definitiv nicht überholt werden, weil die Autos dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. Ich freue mich, dass wir in München erstmals dieses Verkehrszeichen angeordnet haben – es wird an dieser Stelle zu mehr Sicherheit für die Radler*innen beitragen.“