Pressemitteilung vom 12. Juni 2025
Der zuständige Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching hatte im Juli 2024 die Ausweisung einer Fahrradstraße in der Sachsenstraße beantragt. Für die Einrichtung einer solchen lagen und liegen die nötigen Voraussetzungen laut StVO jedoch nicht vor. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung musste zunächst abgelehnt werden, schon damals wurde aber angekündigt, dass der Wunsch des Bezirksausschusses nach einer reduzierten Geschwindigkeit in der Sachsenstraße mit Inkrafttreten der StVO-Novelle voraussichtlich umgesetzt werden kann. Im April war es dann so weit: Auf der rund 400 Meter langen Strecke zwischen Eisenbahnunterführung und Claude-Lorrain-Straße in der Sachsenstraße gilt seitdem Tempo 30 statt zuvor Tempo 50. Möglich wurde der Lückenschluss durch die novellierte StVO, die es nun erlaubt, bis zu 500 Meter lange Abschnitte zwischen bestehenden Tempo-30-Maßnahmen unter erleichterten Anordnungsvoraussetzungen zu verbinden.
Bürgermeister Dominik Krause: „Unsere Münchner Bezirksausschüsse bemühen sich parteiübergreifend mit großem Engagement um eine Verbesserung der Verkehrssituation in ihren Stadtvierteln. Leider war die Umsetzung von BA-Beschlüssen aufgrund der alten StVO rechtlich oft nicht möglich – eine frustrierende Situation für unsere Lokalpolitiker*innen, die vor Ort leben und am besten wissen, welche Maßnahmen sinnvoll und nötig sind. Oft konnten aus diesem Grund auch Beschlüsse von Bürgerversammlungen nicht umgesetzt werden. Ich bin froh, dass die novellierte StVO den Kommunen nun endlich mehr Handlungsspielräume einräumt – auch wenn die Reform deutlich ambitionsloser ausgefallen ist, als sich der Städtetag und auch ich mir das gewünscht hätte.
Dennoch ist nun eine Verkehrspolitik möglich, die vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer*innen stärker in den Mittelpunkt stellt. Insbesondere Maßnahmen für mehr Schulwegsicherheit sind künftig möglich. Die Reform der StVO ist nicht nur gut für unsere Münchner Kindl, sondern stärkt auch die Kompetenz der Bezirksausschüsse. Ich habe das Mobilitätsreferat gebeten, die neuen rechtlichen Spielräume möglichst großzügig im Sinne der BA auszulegen, damit in unseren Vierteln die Verkehrspolitik umgesetzt werden kann, die sich die Menschen vor Ort wünschen.“
Die novellierte StVO ermöglicht nicht nur den Lückenschluss zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten unter erleichterten Anordnungsvoraussetzungen, sondern neu auch Temporeduzierungen auf 30 km/h im Umfeld von Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie stark frequentierten Schulwegen. Zudem wird auch die Anordnung von Fußgängerüberwegen erleichtert. Präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und insbesondere für Kinder werden damit erleichtert.
Das Mobilitätsreferat hat deshalb in einem ersten Schritt der Umsetzung der StVO-Novelle für das Stadtgebiet sowie bisherige Anordnungen und Anträge der Bezirksausschüsse, die nach den bisherigen StVO-Regelungen abgelehnt werden mussten, analysiert und potenzielle Standorte für solche Tempo-30-Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit identifiziert. Zu Beginn dieses Jahres ist das Mobilitätsreferat mit dieser Zusammenstellung auf die Bezirksausschüsse zugegangen und hat sie um Rückmeldung zu den identifizierten Vorschlägen, ihren Wünschen und Anregungen gebeten. Die Auswertung der Rückmeldungen soll im Herbst abgeschlossen sein, bevor die Umsetzung – entsprechend den verfügbaren Ressourcen – beginnen kann. Vereinzelte Anordnungen konnten auch bereits im Zuge des Tagesgeschäfts in enger Abstimmung mit den Bezirksausschüssen umgesetzt werden.
Neben den erweiterten Anordnungsgrundlagen für Tempo 30 bringt die novellierte StVO noch weitere Neuerungen mit sich: So wurden unter anderem neue Schutzgüter wie Klima, Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung in der StVO eingeführt. Auf ihrer Grundlage können die Straßenverkehrsbehörden Maßnahmen wie Sonderfahrstreifen und bevorrechtigte Ampelschaltungen für Busse sowie Flächen für den Fuß- und Radverkehr anordnen, wobei die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss für alle Teilnehmenden berücksichtigt werden müssen. Nach Klärung der noch offenen rechtlichen Fragen und Begrifflichkeiten wird es auch hierzu weitere Umsetzungen für mehr Sicherheit im Münchner Straßenverkehr geben.
Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sichereren und nachhaltigeren Mobilität in Städten. Auch wenn wir uns insgesamt mehr kommunalen Spielraum gewünscht hätten, haben wir insbesondere beim Rad- und Fußverkehr sowie der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit nun mehr Handlungsmöglichkeiten. Es freut mich, dass wir dank der neuen Regelungen jetzt auch Anliegen der Bezirksausschüsse umsetzen können, die bisher an fehlenden rechtlichen Grundlagen gescheitert sind. Mein Dank gilt den Kolleg*innen der Straßenverkehrsbehörde, die diese zusätzlichen Aufgaben neben ihrem Tagesgeschäft stemmen.“
(Foto - von links nach rechts: Mobilitätsreferent Georg Dunkel, Dr. Anais Schuster-Brandis, Vorsitzende Bezirksausschuss 18 (Untergiesing-Harlaching), und Bürgermeister Dominik Krause