News vom 12. Februar 2024

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Tram 19 und 21: Änderungen wegen Sicherheitskonferenz ab 16. Februar

MVG

Foto: LHM, DobnerAngermann

Tram 19 und 21: Änderungen wegen Sicherheitskonferenz ab 16. Februar

Wegen der Münchner Sicherheitskonferenz muss in der Innenstadt der Abschnitt Karlsplatz (Stachus) – Maxmonument von Freitag, 16. Februar, zirka 6 Uhr, bis Sonntag, 18. Februar, zirka 16.30 Uhr, gesperrt werden.

Die Haltestellen Lenbachplatz, Marienplatz (Theatinerstraße), Nationaltheater und Kammerspiele werden nicht angefahren. Dadurch kommt es bei den Tramlinien 19 und 21 zu folgenden Änderungen:

  • Die Tram 19 und die NachtTram N19 werden zwischen Hauptbahnhof Süd und Maxmonument über Sendlinger Tor und Isartor auf dem Linienweg der Tram 16 umgeleitet. Der Abschnitt Hauptbahnhof – Kammerspiele entfällt.
  • Die Tram 21 ist unterbrochen und fährt nur in den Abschnitten Westfriedhof – Karlsplatz (Stachus) sowie St.-Veit-Straße – Max-Weber-Platz. Die Haltestellen Lenbachplatz – Maximilianeum entfallen. Am Karlsplatz (Stachus) fährt die Tram in Richtung Westfriedhof am Haltepunkt der Linie 20 (Position 5) ab. Zwischen Karlsplatz (Stachus) und Max-Weber-Platz können Fahrgäste auf die U4 und U5 ausweichen.
  • Weitere Tram- und Buslinien können ebenfalls von Umleitungen und Unterbrechungen betroffen sein, wenn im Zuge der Sicherheitskonferenz zusätzliche Sperrungen (etwa wegen der Anreise von Teilnehmer*innen oder Demonstrationen) erforderlich werden.

Sicherheitsbereiche mit allgemeinen Zutrittsbeschränkungen

Auf Erlass des Kreisverwaltungsreferats werden außerdem für den Zeitraum von Freitag, 16. Februar, 6 Uhr, bis Sonntag, 18. Februar, 15 Uhr Sicherheitsbereiche rund um den Veranstaltungsort „Bayerischer Hof“ und das Hotel „Rosewood Munich“ eingerichtet. Teile der Sicherheitsbereiche dürfen nur von Personen betreten werden, die durch die Veranstalterin akkreditiert sind und über entsprechende Ausweise verfügen, andere Teile zusätzlich von Personen, die ein sonstiges berechtigtes Interesse gegenüber der Polizei nachweisen können. E-Scooter sind in den Sicherheitsbereichen nicht zugelassen.