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News vom 28. April 2026
Unterwegs in München

Taxi- und Mietwagenbetriebe: Fairer Wettbewerb

Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für sogenannte taxiähnliche Mietwagen beschlossen.

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

Taxi- und Mietwagenbetriebe: Fairer Wettbewerb

Zeitgleich erfolgt eine Änderung des Taxitarifes, um einerseits flexible und andererseits verlässliche Preise im Personenbeförderungsgewerbe zu sichern. Dies bedeutet, dass Fahrten mit Taxis und Mietwagen im Bestellmarkt künftig eine gemeinsame Preisuntergrenze haben. Im Taxitarif werden Fahrten über sieben Kilometer günstiger. Beide Regelungen gelten zum 1. Juli 2026. 

Aufgrund der teilweise drastischen Unterschreitung des Taxitarifs sind Mietwagenangebote häufig die erste Wahl. Das Kreisverwaltungsreferat und das Hauptzollamt München haben in der Vergangenheit große Missstände bei der Entlohnung des Fahrpersonals aufgedeckt.

Das Taxi ist im Gegensatz zum Mietwagen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegt strengen Pflichten, wie beispielsweise einer Beförderungs- und Betriebspflicht, oder auch der Pflicht, hilfsbedürftigen Personen beim Ein- und Austeigen Hilfe zu leisten. Das öffentliche Verkehrsinteresse erfordert es, neben einem funktionsfähigen Taxigewerbe auch den klassichen öffentlichen Personennahverkehr zu sichern sowie die Ziele der städtischen Mobilitätsstrategie 2035 zu erreichen.

Weitere Informationen zur Mobilitätsstrategie 2035 finden Sie unter muenchenunterwegs.de/2035.