News vom 20. Oktober 2023

Aufenthaltsqualität

Stadt gestaltet den Holzplatz dauerhaft um

News aus 2023

Foto: LHM, Marienhagen/John

Stadt gestaltet den Holzplatz dauerhaft um

Der Holzplatz bleibt verkehrsberuhigt. Nachdem der Platz drei Jahre in Folge Teil der "Sommerstraßen" war, wird er nun auf Wunsch der Anwohnenden und des Bezirksausschusses dauerhaft zu einem verkehrsberuhigten Bereich.

Das Mobilitätsreferat hat eine Prüfung durchgeführt, ob die Verkehrsberuhigung rechtlich möglich ist, denn temporäre Verkehrsanordnungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen verstetigt werden. Da jedoch bereits geplant ist, den Holzplatz auf Dauer zu einem Platz ohne Verkehr und mit erhöhter Aufenthaltsqualität umzubauen und die temporäre "Sommerstraße" in drei Jahren hintereinander von den Anwohnenden positiv bewertet wurde, hat das Referat eine Verstetigung des verkehrsberuhigten Bereichs als sinnvoll eingestuft.

In einem ersten Schritt wird die Sommerstraße in der aktuellen Gestaltung bis 31. Oktober 2023 verlängert. Über den Winter, in der Zeit von 1. November 2023 bis 31. März 2024, werden auf der verkehrsberuhigten Fläche anstelle der Schanigärten Pflanzgefäße aufgestellt und saisongerecht bepflanzt. Mit Beginn der Sommersaison, ab 1. April 2024, werden die Gefäße wieder von der Sommer-Möblierung unter Berücksichtigung der Schanigärten abgelöst. Der Wechsel der Möblierung wird voraussichtlich auch im Jahr 2025 wiederholt.

Für Anwohnende und Besucher*innen gilt:

  • Der Holzplatz wird so lange verkehrsberuhigter Bereich bleiben, bis der dauerhafte Umbau in einen Fußgängerbereich erfolgt.
  • Fußgänger*innen haben hier Vorrang  - Fahrzeuge und Radfahrende dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Das Parken wird im Bereich des Holzplatzes nicht mehr möglich sein.
  • Das kurzfristige Halten von Fahrzeugen zum Be- und Entladen ist gestattet.
  • Anwohner*innen, die über einen privaten Stellplatz in der Tiefgarage Holzstraße 18 verfügen, können diesen weiterhin anfahren, da ein Einfahren in den verkehrsberuhigten Bereich in Schrittgeschwindigkeit nach wie vor erlaubt ist.