Das Mobilitätsreferat hat auf der Regerbrücke erstmals ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge, also beispielsweise Fahrräder, angeordnet und beschildert.
In einem Abschnitt südlich der Hiendlmayrstraße im Übergang zur Tegernseer Landstraße dürfen Autos zukünftig einspurige Fahrzeuge, wie Fahrräder, Motorräder oder Roller, nicht mehr überholen. Das Überholverbot ist notwendig, weil dort der Mindestüberholabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ohne widerrechtlich die durchgezogene Linie zu überfahren.
Auf der Regerbrücke verlaufen schmale Gehwege, die nicht für den Radverkehr freigegeben werden können. Für einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn ist nicht ausreichend Platz verfügbar, da die Fahrbahn eine geringe Breite aufweist und zusätzlich Trambahngleise in der Mitte verlaufen. Die bisherigen Maßnahmen, eine durchgezogene Mittellinie, eine Sperrfläche und Tempo 30 konnten kritische Überholmanöver nicht verhindern. Neue Schilder verdeutlichen das bestehende Überholverbot und nehmen Autofahrer*innen die Einschätzung des einzuhaltenden Mindestüberholabstands ab.