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News vom 20. Juli 2026
Parken in München

Pasing Süd: Parklizenzgebiet geht nächsten Montag in Betrieb

Ab Montag, 27. Juli, gilt im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing das neue Parklizenzgebiet „Pasing Süd“. Das Gebiet umfasst den Bereich zwischen den Bahngleisen, Gräf- und Engelbertstraße, Lortzing- und Maria-Eich-Straße sowie Georg-Habel-Straße. 

Foto: LHM, Nagy

Pasing Süd: Parklizenzgebiet geht nächsten Montag in Betrieb

Bereits seit Anfang Juli wurden im Gebiet vorbereitende Arbeiten durchgeführt, damit die notwendigen Beschilderungen sowie Parkscheinautomaten rechtzeitig zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung vorhanden sind. Mittlerweile ist ein Großteil der Verkehrszeichen aufgestellt, die neuen Parkregelungen gelten ab Montag, 27. Juli 2026. 

Das neue Parklizenzgebiet wird eingeführt, da gerade hochfrequentierte Gebiete unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, dem Lärm, Stau und Abgasen leiden. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung soll helfen, den unterschiedlichen Bedarfen an öffentlichen Parkplätzen gerecht zu werden.

Die häufigsten Parkregeln im neuen Lizenzgebiet „Pasing Süd" sind das Bewohnerparken, bei dem das Parken Bewohner*innen mit einem gültigen Parkausweis vorbehalten ist, das Mischparken mit Parkschein, bei dem sowohl Bewohner*innen mit Parklizenz als auch Besucher*innen, die eine Gebühr entrichten müssen, ihr Fahrzeug abstellen dürfen. Außerdem gilt teilweise das Mischparken mit Parkscheibe bis vier Stunden, das sowohl Anwohnende mit Parklizenz als auch Besucher*innen nutzen können. Für Nicht-Anwohnende ist die Parkdauer auf maximal vier Stunden begrenzt, für Bewohner*innen mit Parklizenz ist das Parken zeitlich nicht begrenzt.

Daneben gibt es Mischformen, die an die unterschiedlichen Verkehrssituationen im Tagesverlauf angepasst sind und die gewachsenen Viertel mit ihrer Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten berücksichtigen. An Straßenabschnitten mit Gewerbeeinheiten und Einzelhandel werden teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet, um auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs zu erfüllen.

Anwohnende mit eigenem Auto und ohne privaten Stellplatz können für das neue Parklizenzgebiet einen Parkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Informationen für Bewohner*innen und Besucher*innen, Gebietskarten sowie Wissenswertes zum Online-Antrag von Bewohnerparkausweisen gibt es unter muenchenunterwegs.de/parken. Die Kontrolle der neuen Parkregeln und des verbotswidrigen Parkens erfolgt durch die Kommunale Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat.