News vom 24. November 2021
Die 3G-Regel bedeutet, dass Fahrgäste für eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssen – und dies auf Verlangen auch nachweisen können. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler*innen. Die Einhaltung der 3G-Regel, die in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt, wird stichprobenartig überprüft.
Die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig.