News vom 12. Juni 2025
Eine Neuerung sind zum Beispiel die erweiterten Grundlagen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen und Tempo-30-Abschnitten, wodurch viele dahingehende Wünsche der Bezirksausschüsse in München nun umsetzbar sind.
Bürgermeister Dominik Krause und Mobilitätsreferent Georg Dunkel haben heute vor Ort in Untergiesing erläutert, was die neuen Regelungen für München bedeuten, welche ersten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche Schritte noch anstehen. Der dortige Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching hatte im Juli 2024 die Ausweisung einer Fahrradstraße in der Sachsenstraße beantragt. Für die Einrichtung einer solchen lagen und liegen die nötigen Voraussetzungen laut Straßenverkehrsordnung jedoch nicht vor. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung musste zunächst abgelehnt werden, schon damals wurde aber angekündigt, dass der Wunsch des Bezirksausschusses nach einer reduzierten Geschwindigkeit in der Sachsenstraße mit Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung voraussichtlich umgesetzt werden kann. Im April war es dann so weit: Auf der rund 400 Meter langen Strecke zwischen Eisenbahnunterführung und Claude-Lorrain-Straße in der Sachsenstraße gilt seitdem Tempo 30 statt zuvor Tempo 50. Möglich wurde der Lückenschluss durch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung, die es nun erlaubt, bis zu 500 Meter lange Abschnitte zwischen bestehenden Tempo-30-Maßnahmen unter erleichterten Anordnungsvoraussetzungen zu verbinden.
Die novellierte StVO ermöglicht nicht nur den erleichterten Lückenschluss zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten, sondern auch Temporeduzierungen auf 30 km/h im Umfeld von Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie stark frequentierten Schulwegen. Zudem wird auch die Anordnung von Fußgängerüberwegen erleichtert. Dadurch werden präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und insbesondere für Kinder erleichtert.
Neben den erweiterten Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 bringt die neue Straßenverkehrsordnung noch weitere Neuerungen mit sich: So wurden unter anderem neue Schutzgüter wie Klima, Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung in die Straßenverkehrsordnung integriert und können nun bei der städtischen Verkehrsplanung berücksichtigt werden. Die Stadt kann künftig Maßnahmen wie Sonderfahrstreifen und bevorrechtigte Ampelschaltungen für Busse sowie Flächen für den Fuß- und Radverkehr anordnen, wobei die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss für alle Teilnehmenden berücksichtigt werden müssen.
Das Mobilitätsreferat hat in einem ersten Schritt der Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung für das Stadtgebiet sowie bisherige Anordnungen und Anträge der Bezirksausschüsse, die nach den bisherigen Regelungen abgelehnt werden mussten, analysiert. Daraus wurden potenzielle Standorte für Tempo-30-Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit identifiziert. Zu Beginn dieses Jahres ist das Mobilitätsreferat mit dieser Zusammenstellung auf die Bezirksausschüsse zugegangen und hat sie um Rückmeldung zu den identifizierten Vorschlägen, ihren Wünschen und Anregungen gebeten. Die Auswertung der Rückmeldungen soll im Herbst abgeschlossen sein, bevor die Umsetzung, entsprechend den verfügbaren Ressourcen, beginnen kann. Nach Klärung der noch offenen rechtlichen Fragen und Begrifflichkeiten wird es auch in anderen Themenfeldern abseits der Tempo-30-Regelungen weitere Umsetzungen für mehr Sicherheit im Münchner Straßenverkehr geben. Vereinzelte Anordnungen konnten bereits im Zuge des Tagesgeschäfts in enger Abstimmung mit den Bezirksausschüssen umgesetzt werden.
(Foto oben von links nach rechts: Mobilitätsreferent Georg Dunkel, Dr. Anais Schuster-Brandis, Vorsitzende Bezirksausschuss 18 (Untergiesing-Harlaching), und Bürgermeister Dominik Krause)