News vom 26. Februar 2021

Die Stadt informiert

Neue Taxitarifordnung für München

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Neue Taxitarifordnung für München

Ab kommenden Montag, 1. März, tritt die neue Taxitarifordnung in Kraft. Die Neuregelung soll unter anderem für mehr Transparenz sorgen. Zudem schafft die Stadt mit der Tarifordnung Anreize, Taxis mit Fahrraddachträgern auszurüsten. 

Die Regelungen im Überblick: 

  • Unabhängig von der Gesamtstrecke kostet jeder gefahrene Kilometer künftig zwei Euro. Preiszuschläge für Gepäck und Tiere fallen weg.
  • Der Grundpreis erhöht sich von 3,50 auf 4,50 Euro. Dafür entfällt der bisherige Bestellzuschlag in Höhe von 1,40 Euro. Laut den Taxiunternehmen war dieser Bestellzuschlag bisher bei etwa 75 Prozent der Fahrten fällig.
  • Mit der Definition von Festpreiszonen am Flughafen München, am Hauptbahnhof München und an der Messe München werden die Festpreisstrecken wesentlich erweitert. Für Fahrten zwischen diesen Zonen gilt ab sofort immer ein fixer Preis. Die Fahrt vom Flughafen zur Messe kostet künftig 71 Euro, vom Flughafen zum Hauptbahnhof 79 Euro und zwischen Messe und Hauptbahnhof 35 Euro.
  • Der neue Taxitarif legt den Grundstein für eine Fahrradmitnahme im Taxi: Eine neue Zuschlagsregelung soll den Anreiz dafür schaffen, dass Münchner Taxiunternehmen ihre Wagen mit Fahrradträgern ausrüsten. Der Fahrradzuschlag beträgt pro Fahrt 7,50 Euro – auch wenn mehrere Räder mitzunehmen sind.

Bei Beschwerden über Taxi- oder Mietwagenfahrten, also auch Fahrten anderer Online-Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung, können sich Fahrgäste auf www.muenchen.de/taxibeschwerde jederzeit an das Kreisverwaltungsreferat wenden.