Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) hebt die Preise um durchschnittlich 2,8 Prozent an.
Die Anhebung orientiert sich an den gestiegenen Kosten sowie an der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung.
Bei den Einzelfahrscheinen kommt es unter anderem zu folgenden Änderungen:
- Der Preis der Einzelfahrkarte Kurzstrecke bleibt unverändert, der Preis der Einzelfahrkarte für die Zone M / 2 Zonen wird um 10 Cent auf künftig 3,40 Euro erhöht.
- Der Preis der Streifenkarte wird von bisher 14 Euro auf 14,60 Euro angehoben, der Preis der Streifenkarte U21 von bisher 7,70 Euro auf künftig 8 Euro.
- Die Preise der Tageskarten werden zwischen 1,2 Prozent und 2,3 Prozent angehoben. So wird beispielsweise der Preis der GruppenTageskarte für die Zonen M - 5 von 24,30 Euro auf 24,70 Euro erhöht. Der Preis der Single-Tageskarte für die Zone M / 2 Zonen steigt um 10 Cent auf künftig 7,90 Euro. Die Preise für die Kinder-Tageskarte (3,20 Euro) und die Fahrrad-Tageskarte (3 Euro) bleiben unverändert.
Bei den Zeitkarten und Abonnements kommt es zu folgenden Änderungen:
- Die Preise der IsarCard-Monatskarten werden überwiegend um 3,3 Prozent bzw. um 3,5 Prozent angehoben. Der Preis der IsarCardMonatskarte für die Zone M / 2 Zonen etwa steigt um 1,80 Euro von bisher 55,20 Euro auf künftig 57 Euro.
- Die Preise der IsarCard-Wochenkarten werden um durchschnittlich 3,8 Prozent erhöht. So kostet etwa eine IsarCard-Wochenkarte für die Zone M / 2 Zonen künftig 17,80 Euro statt bisher 17,10 Euro. Die Wochenkarte für die Zonen M - 5 kostet künftig 60,30 Euro statt bisher 58 Euro.
- Die Preise der Monatskarten IsarCard9Uhr bleiben unverändert, um auch weiterhin Fahrten außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu fördern. Ebenso wird der Preis der IsarCardS nicht erhöht.
- Die Preise der IsarCard65-Monatskarten werden durchschnittlich um 3,1 Prozent erhöht – beispielsweise für die Zone M / 2 Zonen von bisher 46,40 Euro auf künftig 47,80 Euro.
Dabei erfolgt die Preisanpassung:
- für IsarCard-Wochenkarten und -Monatskarten zum 13.12.2020,
- für Wochenkarten der Ausbildungstarife zum 14.12.2020,
- für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlung zum 1.1.2021,
- Abonnements mit jährlicher Zahlung gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter.