News vom 27. Juli 2023

Saubere Luft und Mobilität

Luftreinhalteplan wirkt: Keine Verschärfung des Dieselfahrverbots

News aus 2023

Foto: LHM, Marienhagen/John

Luftreinhalteplan wirkt: Keine Verschärfung des Dieselfahrverbots

Der Stadtrat hat eine vorübergehende Aussetzung der ursprünglich zum 1. Oktober 2023 vorgesehenen Stufe 2 des Dieselfahrverbots sowie die Aufhebung der ursprünglich zum 1. April 2024 angedachten Stufe 3 beschlossen.

Dies bedeutet, dass das bestehende Dieselfahrverbot für Kraftfahrzeuge der Euronormen 4/IV und schlechter auf und innerhalb des Mittleren Rings vorerst nicht für Kraftfahrzeuge der Euronorm 5/V verschärft wird. Eine endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit der zweiten Stufe des Dieselfahrverbots ist auf Basis der Jahresmittelwerte des Jahres 2023 und des umfassenden fachgutachterlichen Gutachtens mit belastbaren Prognosewerten für die Jahre 2024 bis 2026 für den Mai 2024 geplant.

Außerdem wird in Konsequenz daraus das Ausnahmekonzept insoweit angepasst, als dass die mit der ursprünglichen Maßnahmenstufe 3 zum 31. März 2024 vorgesehenen Befristungen entfallen. Grund für den Beschluss des Stadtrats ist, dass die Messwerte in München sich seit Einführung des Dieselfahrverbots deutlich verbessert haben.  

Auf Basis der vorliegenden Messergebnisse hat das von der Stadt München beauftragte und vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) unterstützte Gutachterteam kurzfristig eine vorläufige Prognose für vier relevante Mess-Standorte in München erstellt. Demnach würde der gesetzliche Jahresgrenzwert für Stickstoffoxid (40 μg/m3) im Jahr 2024 bei Beibehaltung der aktuell gültigen Stufe 1 an allen vier ausgewählten Standorten eingehalten werden. Die Prognose sagt allerdings auch eine Überschreitung des Grenzwerts im Jahr 2023 voraus, weshalb die aktuell gültige Stufe 1 zwingend weiterhin Bestand haben muss.

 

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