News vom 27. November 2024
Der Münchner Stadtrat hat beschlossen, dass auf der Landshuter Allee eine Durchfahrtsbeschränkung für ältere Dieselfahrzeuge (Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter) eingeführt wird. Diese Regelung ergänzt das bisher bestehende zonale Dieselfahrverbot und folgt einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2024.
Die Einschränkung wird aber nur umgesetzt, wenn nötig. Sollte sich herausstellen, dass die Grenzwerte auch ohne diese Maßnahme eingehalten werden können, bleibt die Verschärfung aus. Um dies zu prüfen, werden die Ergebnisse der Tempo-30-Maßnahme, die Luftbelastungsprognosen für die Jahre 2025 und 2026 sowie der Jahresdurchschnittswert für 2024 abgewartet. Die Stadt möchte sicherstellen, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Vom 11. Dezember 2024 bis zum 27. Januar 2025 können Bürger*innen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Stellungnahmen abgeben. Diese Rückmeldungen werden geprüft und zusammen mit den Luftdaten und Prognosen erneut dem Stadtrat vorgelegt. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen soll dann bis Ende des ersten Quartals 2025 fallen.