Für den Landshuter Allee-Tunnel tritt aus Brandschutzgründen ab Mittwoch ein Einfahrverbot für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in Kraft.
Das Baureferat nimmt die entsprechende Beschilderung am Mittwoch dieser Woche vor. Die vollständige Ausleitung des Schwerverkehrs ist notwendig, um potenzielle Brandlasten im Falle eines Unfalls oder einer Fahrzeughavarie zu reduzieren. Gefahrguttransporte und Lkw über 7,5 Tonnen werden bereits seit dem 23. Dezember 2025 ausgeleitet. Der Tunnel entspricht nicht mehr den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen und muss insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes nachgerüstet werden.
Der Lkw-Verkehr wird im Abschnitt zwischen Hirschbergstraße und Volkartstraße in beiden Fahrtrichtungen oberirdisch auf der Landshuter Allee geführt und fädelt im Anschluss wieder auf den Mittleren Ring ein. Auf Höhe der Hanebergstraße darf der Durchgangsverkehr nicht von der Landshuter Allee abfahren, Anlieger*innen ist dies weiterhin erlaubt. Im betroffenen Oberflächenbereich der Landshuter Allee kann es durch die notwendige Ableitung des Lkw-Verkehrs zu verkehrlichen Einschränkungen kommen.
Die Landeshauptstadt bittet insbesondere Transportunternehmen, Gewerbetreibende und Lieferdienste darum, nach Möglichkeit alternative Hauptverkehrsstraßen zu nutzen.