News vom 24. Juli 2025
In den vergangenen Jahren hat es in der Laimer Unterführung die verschiedensten Regelungen für den Fuß- und Radverkehr gegeben. Eine für beide Verkehrsarten zufriedenstellende Lösung konnte aufgrund der Platzverhältnisse, des vielen Fuß- und Radverkehrs und der Notwendigkeit, dort auch Fahrräder abzustellen, nicht gefunden werden. Immer wieder kam und kommt es dort zu Konfliktsituationen. Ab dem Jahr 2028 soll die geplante Umweltverbundröhre die Situation entschärfen. Bis dahin ist besondere Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer*innen gefragt.
Die Beschilderung „Gehweg“ und „Radverkehr frei“ an den Einfahrten zur Laimer Unterführung gibt vor, dass auf dem Gehweg das Radfahren nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und auf die Fußgänger*innen Rücksicht genommen werden muss. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Mit den auffälligen ‚Miteinander-Schildern‘ unterstreicht das Mobilitätsreferat jetzt an den Einfahrten zur Laimer Unterführung die geltende Regelung und sensibilisiert für die Situation.
Bei Hinweisen auf solch konfliktbehaftete Stellen wie in der Laimer Unterführung prüft das Mobilitätsreferat auch weiterhin immer alle Lösungsmöglichkeiten. „Miteinander-Schilder“ können durch das Mobilitätsreferat an Stellen geprüft und umgesetzt werden, wenn sich der betreffende Bereich auf öffentlichem Grund befindet und zur Nutzung durch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen freigegeben ist. Die Schilder kommen dann vor allem dort zum Einsatz, wo keine zielführende Änderung der Verkehrsregelung durch eine räumliche Trennung der Verkehrsteilnehmer*innen möglich ist, um diese für eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme zu sensibilisieren. Die Entwicklung der Schilder geht unter anderem auf Initiativen der Bezirksausschüsse 2 und 7 zurück.