News vom 21. August 2024
Das Gericht hat die Entscheidung der Landeshauptstadt München nicht beanstandet und sie im Hinblick auf das öffentliche Wohl als gerechtfertigt angesehen. Die einjährige Testphase kann somit fortgesetzt werden, und die Fußgängerzone bleibt bestehen. Das Gericht betonte, dass es der Stadt möglich sein muss, Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Weißenburger Straße sowie zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. Nur so kann die dauerhafte Praktikabilität und Rechtmäßigkeit des Projekts beurteilt werden.