News vom 30. November 2023
Die Gesamtlänge auf dem Kennzeichen darf nicht mehr als acht Zeichen betragen. Sobald bei einem Auto, Lastwagen oder Anhänger ein Kennzeichenzusatz erforderlich ist (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, E-Kennzeichen), werden deshalb weiterhin ausschließlich Kennzeichen mit dem „M“ zugeteilt.
Da die Zahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge in München stark zunimmt, schrumpfen gleichzeitig die möglichen Varianten an Kennzeichen, insbesondere die der kurzen Nummernschildkombinationen. Aufgrund des zusätzlichen „E“ im Kennzeichen fällt eine weitere Zahl in der Kombination weg. Bei elektrischen Rollern und Motorrädern ging der Vorrat an kurzen M-Kennzeichen deswegen zur Neige. Außerdem mussten Münchner*innen, die ein Elektro-Motorrad mit kurzem Kennzeichen anmelden wollten, persönlich zur Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde im Kreisverwaltungsreferat (KVR) gehen. Daher beantragte das KVR ein zweites Unterscheidungs-Kennzeichen für München: „MUC“.
Das herkömmliche „M“ bleibt weiterhin eine Option. Das MUC-Kennzeichen kann zunächst nur bei einem Termin vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder im Rahmen des Wohnsitzwechsels im Bürgerbüro beantragt und nicht vorab reserviert werden. An der Möglichkeit der Vorabreservierung eines MUC-Wunschkennzeichens sowie der Online-Zulassung arbeitet das KVR bereits. Dies ist aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich.