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Wissenswertes

Wer ist für die Überwachung des ruhendenden Verkehrs, also des Parkens, zuständig?

Die Überwachung des Parkens in München teilen sich die Polizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats.

Die Kommunale Verkehrsüberwachung überwacht an Werktagen von Montag bis Samstag von 9 bis 23 Uhr das Parken in der Altstadt, in einer Vielzahl der Parklizenzgebiete und in der Messestadt Riem.

Die Polizei ist zuständig für den Bereich Hauptbahnhof sowie in den nicht von der Kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollierten Parklizenzgebieten und den Bereichen ohne Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet.