Die Einrichtung von Schulstraßen geht auf den Auftrag des Stadtrats aus seiner Grundsatzentscheidung (Sitzungsvorlage 20-26 / V 14480) im März 2025 zurück. Das Mobilitätsreferat hat daraufhin eine Vorauswahl geeigneter Standorte getroffen und Abstimmungen mit den entsprechenden Grundschulen und den jeweiligen örtlichen Bezirksausschüssen vorgenommen. Basierend auf diesen Gesprächen wurde je Schulstraße ein Verkehrs- und Umsetzungskonzept entwickelt, welches vom zuständigen Bezirksausschuss beschlossen wird.