Fahrer*innen von Fahrzeugen, zum Beispiel privaten Autos, die fälschlicherweise auf einem Carsharing-Stellplatz geparkt haben, droht ein Bußgeld von 55 Euro. Diese Parkstrafe für Falschparkende auf Carsharing-Stellplätzen ist bundesweit einheitlich geregelt und orientiert sich am Bußgeldkatalog des Bundes.
Carsharing-Stellplätze werden, genau wie alle anderen Stellplätze im öffentlichen Raum, von der Verkehrsüberwachung und Polizei überwacht.
(Quelle: bussgeldkatalog.org/halten-parken/)