Nützliches zum Thema Fahrrad
Wenn Sie in der Karte die einzelnen Maßnahmen anklicken, erhalten Sie weitere Informationen. Dort können Sie alle dargestellten Daten auch herunterladen (Open Geodata).
Radentscheid, Altstadt-Radlring und Radschnellverbindungen
Laufend werden Maßnahmen aus dem Bürgerbegehren „Radentscheid“ und Teilabschnitte des Altstadt-Radlrings umgesetzt: Bereits fertiggestellt hat die Landeshauptstadt München bis 2024 eine neue Querung über die Stadelheimer Straße sowie den Umbau der St.-Magnus-Straße und der Zeppelinstraße. Seit April 2025 befindet sich eine weitere Maßnahmen im Bau: Die Rheinstraße wird fuß- und fahrradfreundlich umgestaltet, wovon vor allem die Schüler*innen profitieren, da sich die Schulwegsicherheit erhöht.
Gleichzeitig wird der Altstadt-Radlring vorangetrieben: Neben den bereits fertiggestellten Abschnitten am Thomas-Wimmer-Ring und in der Blumenstraße, die entsprechend den Standards zum Altstadt-Radlring nun durchgehend grün eingefärbt sind, wurden im Jahr 2024 der neugestaltete Sendlinger-Tor-Platz und der Maximiliansplatz zwischen Lenbachplatz und Platz der Opfer des Nationalsozialismus eröffnet. Dieser Abschnitt ist zugleich Teil der Radschnellverbindung von München nach Garching, die von der Landeshauptstadt München in Kooperation mit dem Landkreis München und dem Staatlichen Bauamt Freising kontinuierlich weiter geplant und ausgebaut wird.
Fahrradstraßen
München ist nach wie vor die Stadt in Deutschland mit den meisten Fahrradstraßen: 95 sind es seit September 2024, mit einer Gesamtlänge von 44 km. Im September 2024 wurde dabei die erste reine Fahrradstraße in München eröffnet, in der kein sonstiger Kraftfahrzeug- oder Anliegerverkehr freigegeben ist.
Protected Bike Lanes
Eine verhältnismäßig kostengünstige Maßnahme zur Verbesserung der Radweginfrastruktur sind geschützte Radfahrstreifen, auch „Protected Bike Lanes“ genannt. Nach einem Materialtest an fünf Standorten im Münchner Stadtgebiet seit Mai 2022 (für weitere Informationen siehe hier) ist für den nordöstlichen Abschnitt der Lindwurmstraße zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz sowie für östliche Teilabschnitte der Schwanthalerstraße die zukünftige Einrichtung von Protected Bike Lanes vom Stadtrat bereits beschlossen.
Fahrradabstellplätze
Die Landeshauptstadt München schafft pro Jahr zirka 2000 neue Abstellplätze für Fahrräder im öffentlichen Raum: sowohl an dezentralen Abstellbügeln als auch an Haltestellen und Bahnhöfen des öffentlichen Nahverkehrs. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang, die Fertigstellungen der überdachten Bike+Ride-Stationen an den U-Bahnhöfen Klinikum Großhadern, St.-Quirin-Platz und Trudering im Herbst 2024. Vorschläge für dezentrale Abstellmöglichkeiten können Sie selbst beim zuständigen Bezirksausschuss einreichen. Alle wichtigen Informationen für die Beantragung finden Sie hier.
Winterdienst
Seit dem Winter 2023/ 2024 gibt es Pilot-Räumrouten in Fahrradstraßen und seit 2024/ 2025 auch auf drei baulichen Radwegen: Das Baureferat bringt hier statt dem bisherigen Splitt nun Feuchtsalz beziehungsweise Sole aus. Weitere Informationen zum Winterdienst der Stadt finden Sie hier.
Grüne Welle für den Radverkehr und Grüner Abbiegepfeil für Radler*innen
Nach einer erfolgreichen Testphase, die bereits 2018/ 2019 begonnen hat, gibt es auf der Schellingstraße eine Grüne Welle für Radfahrer*innen. Seit September 2019 sind die Ampeln in der Kapuzinerstraße zwischen Baldeplatz und Lindwurmstraße sowie in der Adalbertstraße als Grüne Welle ebenfalls für Radfahrende geschaltet. Seit Februar 2021 befindet sich auch auf der Karlstraße zwischen Dachauer und Barerstraße eine Grüne Welle für den Radverkehr. Und in der Gabelsbergerstraße wurde die derzeit „jüngste“ Grüne Welle fürs Rad im Sommer 2022 umgesetzt. Eine aktuelle Übersichtskarte aller fünf genannten Orte finden Sie im Geoportal hier Mit Klick auf eine Straße erhalten Sie dort weitere Informationen.
Für die Grüne Welle wird in der Regel von einer durchschnittlichen Radfahrgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer ausgegangen. Allerdings gilt für diese Ampelschaltung genau wie bei der Grünen Welle für den Autoverkehr, dass der öffentliche Nahverkehr bevorrechtigt ist und die Schaltung unterbrechen kann, wenn es für notwendig erachtet wird.
An knapp 70 Einmündungen oder Kreuzungen gibt es mit Stand Mai 2024 die Beschilderung mit dem speziellen grünen Abbiegepfeil (Abbildung des Schilds siehe unten), der das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für den Radverkehr erlaubt: Und dies obwohl es viele rechtliche Ausschlusskriterien für die Anbringung gibt. Das Mobilitätsreferat prüft laufend, an welchen weiteren Kreuzungen die Anbringung möglich ist. Radfahrende müssen hier auf jeden Fall beachten, dass sie bei dieser Beschilderung zwar bei Rot legal nach rechts abbiegen können, aber vorher anhalten und auf den übrigen Verkehr achten müssen – ganz besonders auf Zufußgehende.
(Verkehrszeichen 721: Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr)