Parken in München

Informationen zu Parklizenzgebieten

In den innenstadtnahen Wohngebieten ist das Angebot an öffentlichen Parkplätzen für dort Lebende, Arbeitende oder zu Besuch Kommende begrenzt.

In den innenstadtnahen Wohngebieten ist das Angebot an öffentlichen Parkplätzen für dort Lebende, Arbeitende oder Besucher*innen begrenzt. Die Münchner Stadtviertel leiden unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, die mit ihren Fahrzeugen Lärm, Stau und Abgase verursachen.Die Einrichtung von Parklizenzgebieten hat gezeigt, dass der knappe Parkraum effektiver genutzt werden kann und dies zur Steigerung der Lebensqualität in Wohngebieten beitragen kann.

Seit Anfang 2022 kamen acht neue Parklizenzgebiet dazu, so dass nun bald knapp 80 Parklizenzgebiete (Stand April 2022) im Stadtgebiet München bewirtschaftet werden. Alle die hier leben oder ein Gewerbe betreiben, können unter bestimmten Voraussetzungen fast überall im Viertel den öffentlichen Straßenraum zum Parken nutzen.

Informationen zum Gehwegparken

Die Gehwege sind den Fußgänger*innen vorbehalten. Aus diesem Grund ist das Parken auf dem Gehweg, auch wenn es nur halbseitig geschieht, laut Stra­ßenverkehrsordnung (§§ 2, 12 StVO) grundsätzlich nicht gestattet und nur dort erlaubt, wo es explizit mit Verkehrszeichen und / oder einer entsprechenden Markierung angeordnet ist.

Oberstes Ziel der Landeshauptstadt München ist die Sicherheit aller Verkehrs­teilnehmenden. Durch das Parken auf Gehwegen reicht häufig der Platz für die Fußgänger*innen nicht mehr aus. Dann sind insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, zum Beispiel Kinder, ältere Personen, Rollstuhlfah­rer*innen oder Personen mit Kinderwägen, gezwungen, auf die Fahrbahn aus­zuweichen. Dort sind sie durch den übrigen Verkehr gefährdet.

Daher wird das rechtswidrige Gehwegparken nicht mehr geduldet. Verstöße werden geahndet.

Das Parken auf dem Gehweg ist nur zulässig, wenn dies entsprechend be­schildert und / oder markiert ist. Am Fahrbahnrand darf geparkt werden, wenn die restliche Breite der Fahrbahn mindestens drei Meter beträgt und das Par­ken nicht anderweitig verboten ist. Nur so können größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr, die Straße befahren. Das kann dazu führen, dass in schmalen Straßen gar nicht oder nur auf einer Seite des Straßenrandes geparkt werden kann.

Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge können in allen von der Stadt München parkraumbewirtschafteten Gebieten (Parkscheingebiete) im Stadtgebiet zwei Stunden kostenlos im gebührenpflichtigen Bereich parken. Diese Gebührenbefreiung ist eine weitere Maßnahme der Landeshauptstadt München zur Förderung der Elektromobilität. Zwingende Voraussetzung für diese Vergünstigung ist allerdings, dass an dem Fahrzeug ein E-Kennzeichen angebracht ist. Die Regelung gilt nicht in den Bereichen des Bewohnerparkens. Sie gilt auch nicht auf den Anlagen der P+R GmbH.

Weitere nützliche Infos rund um das Thema finden Sie unter den FAQ´s zum Parken. Aktuelle News rund um das Thema Mobilität finden Sie hier.

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