Elektrokleinstfahrzeuge, im Folgenden als E-Tretroller zusammengefasst, sind als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h in Deutschland seit dem 15. Juni 2019 für die Verwendung auf öffentlichen Straßen zugelassen (unter welchen Voraussetzungen, erfahren Sie hier). Infolgedessen hat sich in München wie in anderen deutschen Großstädten ein Markt für den Verleih dieser Fahrzeuge etabliert. Das Mobilitätsreferat nutzt eine von den E-Tretroller-Anbietern unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung als Sicherheits-, Regulierungs- und Planungsinstrument (siehe hier). Unter anderem werden die Abstellflächen für E-Tretroller in der Innenstadt reguliert, um Behinderungen auf Gehwegen durch abgestellte Roller zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern.
Zwar enthalten die polizeilichen Unfalldaten bereits vor 2019 vereinzelt Unfälle, die einem Elektrokleinstfahrzeug zugeordnet sind (2010 bis 2018 insgesamt 23), ein nennenswertes Unfallgeschehen entsteht aber erst mit der Zulassung am 15. Juni 2019. Alle 108 Unfälle mit E-Tretrollern im Jahr 2019 ereigneten sich ab Juni; das Jahr ist daher nur eingeschränkt mit den Folgejahren vergleichbar. Auch wegen der Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie blieb die Zahl der Unfälle mit E-Tretrollern 2020 mit 122 noch auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Seitdem ist sie Jahr für Jahr gestiegen: Im Jahr 2025 erfasste die Polizei 609 Unfälle mit E-Tretrollern – rund fünfmal so viele wie 2020 und mehr als in jedem anderen Jahr seit 2019. An 3,3 Prozent aller polizeilich erfassten Unfälle des Jahres 2025 war ein E-Tretroller beteiligt (2019 bis 2025 insgesamt: 2,0 Prozent).
Bei den Unfällen des Jahres 2025 erlitten 30 E-Tretroller-Fahrer*innen und -Mitfahrer*innen schwere und 402 leichte Verletzungen (2024: 36 und 316). Seit 2022 ist die Zahl der Leichtverletzten um 49 Prozent gestiegen, die Zahl der Schwerverletzten bewegt sich seither zwischen 27 und 36 pro Jahr. Der Anteil der Schwerverletzten an allen verunglückten E-Tretroller-Fahrer*innen und -Mitfahrer*innen lag 2025 bei 6,9 Prozent und damit so niedrig wie in keinem anderen Jahr seit 2019 (2019 bis 2025: 9,3 Prozent). Tödlich verunglückt ist bei Unfällen mit E-Tretrollern in München zwischen 2019 und 2025 niemand.
Hinweis: Dargestellt sind auch 62 Mitfahrer*innen, obwohl auf Elektrokleinstfahrzeugen die Personenbeförderung nicht erlaubt ist.
Bei Unfällen mit E-Tretrollern verunglücken auch Menschen, die selbst nicht auf einem E-Tretroller unterwegs sind. Im Jahr 2025 erlitten 12 von ihnen schwere und 109 leichte Verletzungen (2024: 4 und 69) – deutlich mehr als im Vorjahr. Von 2019 bis 2025 waren es insgesamt 485 Menschen, 35 von ihnen schwer verletzt. Am häufigsten betroffen waren Radfahrer*innen (287, 59 Prozent) und zu Fuß Gehende (170, 35 Prozent). Auf 100 verunglückte E-Tretroller-Fahrer*innen und -Mitfahrer*innen kamen damit 28 verletzte Dritte.
Die verunglückten (leicht oder schwer verletzten) E-Tretroller-Fahrer*innen und -Mitfahrer*innen der Jahre 2019 bis 2025 sind mit 60 Prozent überwiegend männlich. Im Vergleich zu ihrem Anteil an der Münchner Wohnbevölkerung verunglücken Männer im Alter von 11 bis 45 Jahren und Frauen im Alter von 11 bis 35 Jahren überproportional häufig auf E-Tretrollern. Am deutlichsten überrepräsentiert sind junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren: Sie machen 34 Prozent der Verunglückten aus, aber nur 11 Prozent der Wohnbevölkerung. Die Demographie des Unfallgeschehens spiegelt damit sehr wahrscheinlich auch die Nutzung wider: Gerade junge Menschen nutzen E-Tretroller und verunglücken damit auch häufiger als ältere. So waren leichtverletzte E-Tretroller-Fahrer*innen und -Mitfahrer*innen im Durchschnitt 31 Jahre alt, schwerverletzte 35 Jahre. Sie sind damit deutlich jünger als die Münchner Wohnbevölkerung mit durchschnittlich 41,3 Jahren (2024).
Unter allen an Unfällen beteiligten E-Tretroller-Fahrer*innen, verletzt oder unverletzt, waren zwischen 2019 und 2025 insgesamt 311 jünger als 18 Jahre – 14,1 Prozent der 2.202 Fahrer*innen mit Altersangabe. Davon waren 44 jünger als 14 Jahre, obwohl Elektrokleinstfahrzeuge erst ab 14 Jahren geführt werden dürfen. Der Anteil der unter 18-Jährigen lag 2019 bei 6,7 Prozent und 2025 bei 17,0 Prozent; am höchsten war er 2021 mit 19,3 Prozent.
Wohl auch witterungsbedingt sind Unfälle mit E-Tretrollern stark saisonal: In den Wintermonaten Dezember bis Februar liegt ihr Anteil deutlich unter dem der übrigen Unfälle (10,7 gegenüber 20,6 Prozent), von Mai bis Oktober darüber. Die drei unfallstärksten Monate sind der Juli, der August und der September. Am Wochenende ereignen sich 29,2 Prozent der Unfälle mit E-Tretrollern, aber nur 21,9 Prozent der übrigen Unfälle, 19,3 Prozent der Unfälle mit Radfahrenden und 19,8 Prozent der Unfälle mit zu Fuß Gehenden. Die beiden unfallstärksten Stunden bei Unfällen mit E-Tretrollern liegen zwischen 17 und 18 Uhr und zwischen 18 und 19 Uhr. Im Vergleich zu den übrigen Unfällen häufen sich Unfälle mit E-Tretrollern abends und nachts, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetags: In diesen Stunden ereignen sich 35,1 Prozent der Unfälle mit E-Tretrollern, aber nur 12,9 Prozent der übrigen Unfälle, 12,1 Prozent der Unfälle mit Radfahrenden und 13,2 Prozent der Unfälle mit zu Fuß Gehenden.
Als Unfallursache hält die Polizei bei E-Tretroller-Fahrer*innen – abgesehen von der Sammelkategorie „Andere Fehler beim Fahrzeugführer“ (36,9 Prozent der Nennungen) – am häufigsten „Alkoholeinfluss“ fest (16,7 Prozent), gefolgt von „Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (z. B. Gehweg, Radweg)“ (15,9 Prozent) und „Ungenügender Sicherheitsabstand“ (6,9 Prozent). Alkoholeinfluss stellte die Polizei bei 463 der 2.558 an Unfällen beteiligten E-Tretroller-Fahrer*innen fest (18,1 Prozent). Die Auswertung zeigt, welches Fehlverhalten die Polizei bei der Unfallaufnahme festgehalten hat; je Person können bis zu drei Ursachen erfasst sein. Sie sagt nichts darüber aus, wie häufig E-Tretroller-Fahrer*innen im Verhältnis zu ihren zurückgelegten Wegen Unfälle verursachen.