Im Juni 2021 beauftragte der Münchner Stadtrat das Mobilitätsreferat, im Rahmen der "Mobilitätsstrategie 2035" für Mobilität und Verkehr, auch eine Teilstrategie speziell zur Förderung des Fußverkehrs in München zu erarbeiten. Der erste Beschluss hierzu wurde als „Einstieg in die Teilstrategie Fußverkehr“ am 22. Dezember 2022 vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen.
Ziele
Grundlegendes Ziel der Teilstrategie ist es, den Fußverkehr als eines der wichtigsten Verkehrsmittel im urbanen Raum Münchens zu stärken. Derzeit ist er häufig eine eher unterschätzte Verkehrsart. Dabei ist der Fußverkehr sehr flächeneffizient, gesundheitsfördernd, kommunikativ, wirtschaftlich, umwelt- und klimaschutzgerecht. Die Teilstrategie Fußverkehr soll dieser Verkehrsart bei planerischen Abwägungen und Entscheidungen mehr Gewicht verleihen. Darüberhinaus wurden auf Basis der Zielsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 weitere Ziele festgehalten:
Die Teilstrategie Fußverkehr berücksichtigt selbstverständlich auch die Auswirkungen, die ihre verschiedenen Zielsetzungen, auf die übrigen Teilstrategien der "Mobilitätsstrategie 2035" hat.
Handlungsfelder
Die Teilstrategie Fußverkehr besteht aus insgesamt 35 Maßnahmen in folgenden elf Handlungsfeldern:
| 1. Querungsangebot | 7. Aufenthaltsqualität |
| 2. Quartierplanung | 8. Gehwegparken |
| 3. Verwaltungsstrukturen | 9. Sondernutzung |
| 4. Daten | 10. Anliegenmanagement |
| 5. Verkehrsberuhigung | 11. Orientierung |
| 6. Verkehrssicherheit |
Aktuell konkretisieren die Projektmitarbeitenden die Handlungsfelder und setzen sie um. Hierdurch können drängende Themen mit kurzfristig umzusetzenden (Pilot-)Maßnahmen beantwortet und gegebenenfalls langfristig gelöst werden.
Beispielmaßnahmen
In der folgenden Liste finden Sie beispielhafte Maßnahmen, die aktuell vom Mobilitätsreferat durchgeführt oder bereits umgesetzt wurden: