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Nützliches zum Thema zu Fuß
Bestandteil der "Mobilitätsstrategie 2035"

Die Teilstrategie "Fußverkehr"

Im Juni 2021 beauftragte der Münchner Stadtrat das Mobilitätsreferat, im Rahmen der "Mobilitätsstrategie 2035" für Mobilität und Verkehr, auch eine Teilstrategie speziell zur Förderung des Fußverkehrs in München zu erarbeiten. Der erste Beschluss hierzu wurde als „Einstieg in die Teilstrategie Fußverkehr“ am 22. Dezember 2022 vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen.

Foto: LHM/MOR, DobnerAngermann

Die Teilstrategie "Fußverkehr"

Ziele

Grundlegendes Ziel der Teilstrategie ist es, den Fußverkehr als eines der wichtigsten Verkehrsmittel im urbanen Raum Münchens  zu stärken. Derzeit ist er häufig eine eher unterschätzte Verkehrsart. Dabei ist der Fußverkehr sehr flächeneffizient, gesundheitsfördernd, kommunikativ, wirtschaftlich, umwelt- und klimaschutzgerecht. Die Teilstrategie Fußverkehr soll dieser Verkehrsart bei planerischen Abwägungen und Entscheidungen mehr Gewicht verleihen. Darüberhinaus wurden auf Basis der Zielsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 weitere Ziele festgehalten:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
    Die Anzahl der getöteten und schwerverletzten Fußgänger*innen soll auf Null reduziert werden, wie in der 2018 beschlossenen Verkehrssicherheitsstrategie „Vision Zero“ festgelegt.
  • Verbesserung der Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit soll allen Menschen jeden Alters ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und unabhängiges Leben im Stadtgebiet ermöglichen. Daher ist in diesem Ziel der Abbau von Barrieren für Fußgänger*innen verankert.
  • Ermöglichung von Teilhabe durch eine gute Erreichbarkeit von Zielorten zu Fuß
    Die Voraussetzung für Teilhabe am Stadtleben ist eine sozial gerechte und inklusive Mobilität, die allen Nutzungsgruppen eine gute Erreichbarkeit gruppenspezifischer Zielorte ermöglicht - in diesem Fall mit dem besonderen Augenmerk auf die Erreichbarkeit durch den Fußverkehr.
  • Schaffung von Aufenthaltsqualität
    Öffentliche Räume sollen nicht nur Orte der Mobilität und des Verkehrs sein. Sie sollen auch Räume der Erholung, des Spiels, des Sports sowie des Austauschs und Beisammenseins sein. Daher sollen mehr Räume für Aufenthalt im öffentlichen Raum geschaffen und die Qualität der Aufenthaltsräume gesteigert werden.

Die Teilstrategie Fußverkehr berücksichtigt selbstverständlich auch die Auswirkungen, die ihre verschiedenen Zielsetzungen, auf die übrigen Teilstrategien der "Mobilitätsstrategie 2035" hat. 

Handlungsfelder

Die Teilstrategie Fußverkehr besteht aus insgesamt 35 Maßnahmen in folgenden elf Handlungsfeldern:

1. Querungsangebot7. Aufenthaltsqualität
2. Quartierplanung8. Gehwegparken
3. Verwaltungsstrukturen9. Sondernutzung
4. Daten10. Anliegenmanagement
5. Verkehrsberuhigung11. Orientierung
6. Verkehrssicherheit 

 

Aktuell konkretisieren die Projektmitarbeitenden die Handlungsfelder und setzen sie um. Hierdurch können drängende Themen mit kurzfristig umzusetzenden (Pilot-)Maßnahmen beantwortet und gegebenenfalls langfristig gelöst werden.

Beispielmaßnahmen

In der folgenden Liste finden Sie beispielhafte Maßnahmen, die aktuell vom Mobilitätsreferat durchgeführt oder bereits umgesetzt wurden:

  • Einrichtung von Schulstraßen (Pilotprojekt)
  • Einfärbung und Markierung von Radwegen an Bushaltestellen (Pilotprojekt)
  • Konzept zur Erhebung von Fußverkehrsmengen
  • Durchführung von Fußverkehrs-Checks in ausgewählten Stadtbezirksteilen
  • Aufklärungskampagne Fußgänger-Grün
  • Nachbarschaftsviertel in München (Pilotprojekt)

 

 

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