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Informationen zu Parklizenzgebieten

Parken

Foto: LHM, Sebastian Gabriel

Parken

In den innenstadtnahen Wohngebieten ist der Parkdruck für alle, die dort leben, arbeiten oder zu Besuch kommen, sehr hoch. Parklizenzgebiete erlauben eine effizientere Nutzung der vorhandenen Parkplätze.

Die Münchner Stadtviertel leiden unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, die Lärm, Stau und Abgase verursachen. Um die Attraktivität und die Lebensqualität zu erhöhen, ist eine Reduzierung des Parksuchverkehrs notwendig. Die Einrichtung von unterschiedlichen Parkzonen hat gezeigt, dass der vorhandene Parkraum effektiver genutzt wird.

Übrigens: Ab 1. April 2025 dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge – dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge – mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens auf bewirtschafteten Parkplätzen im öffentlichen Raum in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken.

In München können Elektrofahrzeuge bereits seit 2018 auf allen bewirtschafteten Gebieten im Stadtgebiet zwei Stunden kostenlos parken. Zur Anwendung kommt dabei bisher eine Parkgebührenbefreiung für die ersten zwei Stunden in bewirtschafteten Gebieten (in der Regel werktags von 9 bis 23 Uhr). Ab dem 1. April 2025 können Elektroautos dann bis zu drei Stunden kostenfrei parken, also eine Stunde länger als bisher. Die Berechtigten können wahlweise ihre Parkscheibe auslegen oder via Handyparken-App einen digitalen Parkschein beziehen. Die Handyparken-App eignet sich besonders, wenn länger als drei Stunden geparkt wird, da danach automatisch ein Parkticket „gezogen“ wird.

Die Kostenbefreiung für Elektroautos gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen, die zum Beispiel mit dem blauen „P“-Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Eine weitere Kennzeichnung der Parkplätze für das kostenlose Parken für E-Fahrzeuge gibt es nicht. Nicht gültig ist die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge auf Privatparkplätzen, wie Parkhäuser oder Park-and-Ride-Anlagen. Auch die zulässige Höchstparkdauer für einzelne Parkplätze setzt die neue Regelung nicht außer Kraft. Diese kann bei weniger als drei Stunden liegen und gilt auch weiterhin für alle Fahrzeugarten.

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