Nützliches zum Thema zu Fuß
München ist eine dicht bebaute Großstadt. In vielen Münchener Quartieren ist die Parksituation sehr angespannt, und es ist nicht immer leicht, einen Parkplatz zu finden. Daher ist es leider in vielen Straßen zur Gewohnheit geworden, dass Autos zur Hälfte auf dem Gehweg geparkt werden, auch wenn dies nicht erlaubt ist. Die Straßenverkehrsordnung (§§ 2, 12 StVO) gestattet diese Form des Parkens grundsätzlich nicht. Es existiert auch kein Gewohnheitsrecht.
Warum ist Gehwegparken verboten?
Das hat wichtige Gründe: Gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, für die ausreichend Platz besonders wichtig ist, werden durch das Gehwegparken vor große Herausforderung gestellt. Durch die Beparkung ist häufig die Nutzung der Gehwege gar nicht mehr möglich, so dass Kinder, ältere Menschen, Personen, die Gehhilfen, Rollstühle oder auch Kinderwagen mit sich führen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hierdurch sind sie den Gefahren des fließenden Autoverkehrs schutzlos ausgesetzt. Dies will die Landeshauptstadt München verhindern. Die „Vision Zero“, das heißt keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr, hat für Münchens Verkehrspolitik oberste Priorität.
Zusätzlich erschwert das widerrechtliche Gehwegparken im Notfall das Durchkommen von Rettungskräften im Einsatz oder auch die Fahrt von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen wie der Müllabfuhr. Dies kann zu massiven Einschränkungen für Anwohnende führen.
Wie parke ich richtig?
Unter welchen Bedingungen Parken erlaubt oder verboten ist, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Eine Beachtung des Gehwegparkverbots bedeutet bei einigen Straßen, dass nur einseitig am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Im Einzelfall ist das Parken in besonders engen Straßen nicht möglich. Die freie Restfahrbahnbreite muss mindestens drei Meter betragen. Nur so können die Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straße gefahrlos passieren. Falls ein rechtskonformes Parken in der eigenen Straße nicht möglich ist, muss auf die nähere Umgebung ausgewichen werden. In einer Großstadt wie München kann es den den Bewohner*innen hierbei zugemutet werden, das Fahrzeug ein paar Straßen entfernt abzustellen.
Grundsätzlich ist übigens jede Person, die ein Kraftfahrzeug besitzt, dazu verpflichtet, es auf ihrem Privatgrundstück abzustellen, falls das zur Verfügung steht. Und es liegt in der Verantwortung der Fahrzeughalter*innen, ihr Fahrzeug regelkonform zu parken.
Wann bekomme ich ein Bußgeld?
Um Fußgänger*innen auf Gehwegen besser zu schützen, sind die Bußgelder für das verbotswidrige Parken auf Gehwegen durch den deutschen Bundestag 2021 erhöht worden:
Wer überwacht das Gehwegparken?
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Münchner Stadtgebiet fällt innerhalb von Parklizenzgebieten in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Landeshauptstadt München. Außerhalb von Parklizenzgebieten ist das Polizeipräsidium München zuständig. Die Überwachung wird grundsätzlich im Rahmen der personellen Möglichkeiten sichergestellt. Das Mobilitätsreferat steht hierzu im stetigen Austausch mit diesen Behörden, um die Situation im Stadtgebiet kontinuierlich zu verbessern.
Was unternimmt die Landeshauptstadt München gegen das Gehwegparken?
Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das Mobilitätsreferat eingehend damit, eine barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 wurde die Teilstrategie Fußverkehr durch den Stadtrat beschlossen (siehe auch Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das Mobilitätsreferat mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung erfolgt eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München. Auf dieser Basis entwickelt das Mobilitätsreferat im Austausch mit der kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats und dem Polizeipräsidium München ein stufenweises Verfahren zur Reduzierung des ordnungswidrigen Gehwegparkens. Das Mobilitätsreferat plant ein behutsames und nachvollziehbares Vorgehen, das intensiv kommuniziert und begleitet wird, um positiv auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer*innen einzuwirken.
Bei Beachtung der geltenden Regeln und einer gegenseitigen Rücksichtnahme erhöht sich die Sicherheit aller im Münchner Straßenverkehr.