Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Baustellen und Haltverbote in München.
Öffentliche Baumaßnahmen, also Baustellen des Baureferats, der Münchner Stadtentwässerung (MSE), der Stadtwerke München (SWM) sowie der Münchner Verkehrsbetriebe (MVG), werden im Rahmen des städtischen Baustellenmanagements untereinander koordiniert und mittel- bis langfristig abgestimmt. Diese Aufgabe übernimmt das Mobilitätsreferat. Das ist nicht immer einfach, aber im Gespräch mit allen Beteiligten versuchen wir, das Beste für die Anwohner*innen und Anlieger*innen zu erreichen. Dadurch dass zum Beispiel aufeinanderfolgende Maßnahmen zusammengelegt werden, müssen Straßen für eine kürzere Zeit gesperrt werden, die Baufelder können kleiner gehalten und effektiver genutzt werden und die Bauzeit verkürzt sich hierdurch insgesamt.
Aber in einer Großstadt wie München können wir leider nicht vermeiden, dass manche Baustellen zeitlich nah aneinander liegen oder parallel stattfinden müssen. Dafür gibt es zu viele notwendige Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in unserer Stadt, die aufgrund ihrer Größe zum Teil auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Sanierung von baufälligen (Eisenbahn)brücken, notwendige ÖPNV-Baumaßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswende oder dringende notwendige, teils sicherheitsrelevanten Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden.
Für private Bauherr*innen gibt es ein sogenanntes „Recht auf Verbescheidung“. Das heißt, dass jede*r, der zum Beispiel ein Haus umbauen oder renovieren will und dafür Flächen des öffentlichen Straßenraums benötigt, ein Recht auf Genehmigung der Baustelle hat. Das Mobilitätsreferat, das als Straßenverkehrsbehörde für diese Genehmigung zuständig ist, muss eine geplante Baustelle also grundsätzlich zulassen. Wir können nur verkehrsregelnd Einfluss auf Baustellen nehmen und müssen stets einen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Verkehrsteilnehmenden und den ebenso berechtigten Interessen der Bauherrenschaft finden.
Für private Bauherren gibt es keine rechtliche Möglichkeit, sie zu einer frühzeitigen Mitarbeit mit den Behörden zu „zwingen“. Oft erfährt die Straßenverkehrsbehörde erst mit der Antragstellung auf Ausnahmegenehmigung / verkehrsrechtliche Anordnung von der jeweiligen Baumaßnahme. Dies geschieht häufig erst wenige Wochen vor dem geplanten Baubeginn.
Öffentliche Baumaßnahmen des Baureferats, der Münchner Städtentwässerung (MSE), der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) sowie der Stadtwerke München (SWM) stellen ein Drittel aller Baustellen in München dar. Hier wird die städtische Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur saniert, erneuert und auf einen aktuellen Stand der Technik gebracht sowie Gefahrenstellen für den Verkehr beseitigt. Im Rahmen des städtischen Baustellenmanagements werden diese Maßnahmen stets untereinander koordiniert.
Oberste Priorität bei der Prüfung hat für das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde die Frage, ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden kann. Baustellen bringen naturgemäß Einschränkungen mit sich.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird von uns daher auch die Erforderlichkeit der Belegung von öffentlichen Verkehrsflächen geprüft. In vielen Fällen kürzen wir dabei die entsprechenden Flächen gegenüber den Vorstellungen der Baufirmen ein, um einen gerechten Interessenausgleich zwischen Verkehrsteilnehmer*innen, Anlieger*innen und Baufirmen herbeizuführen.
Die Genehmigung von Baustellen ist ein komplexer Prozess, bei dem auch stets auf folgende Themen geachtet wird: Barrierefreiheit, andere Baustellen und Veranstaltungen, Feuerwehranfahrten, Behindertenparkplätze und Parkdruck, Schanigärten, Parklets, Mobilitätsstationen und Ladesäulen, Radfahrstreifen und Fahrradständer, und vieles mehr.
In einer Großstadt wie München gibt es eine Vielzahl von Baustellen. Hierdurch kann es leider zu Beeinträchtigungen kommen, da die Baumaßnahmen zeitlich oder örtlich nahe aneinander liegen. Wenn wir über konkrete Missstände informiert werden, nehmen wir als zuständige Behörde je nach Situation mit den entsprechenden Baufirmen Kontakt auf. Wir versuchen dann eine möglichst verkehrsverträgliche Lösung herbeizuführen, die möglichst alle Beteiligten zufrieden stellt.
Dem Mobilitätsreferat als der zuständigen Behörde werden häufig vermeintliche „Leerstände“ auf Baustellen oder Baustellen, auf denen augenscheinlich nicht gearbeitet wird, gemeldet. In vielen Fällen gibt es jedoch nachvollziehbare Erklärungen oder Gründe: Oft wird der öffentliche Raum beispielsweise als Lagerfläche für Baustelleneinrichtungen, Container, Kräne, Aushub oder ähnliches benötigt. Die Baustelle selbst und auch die Bauarbeiter*innen befinden sich aber größtenteils auf Privatgrund oder in einem Gebäude.
Neue Fahrbahnbeläge oder frisch gegossener Beton muss zudem oft für eine längere Zeit austrocknen, bevor die Fläche wieder freigegeben werden kann. In dieser Zeit finden keine sichtbaren Bautätigkeiten statt.
Und nicht auf allen Baustellen wird „rund um die Uhr“ gearbeitet. Von daher kann es vorkommen, dass man beispielsweise am Vormittag oder Abend niemanden auf der Baustelle antrifft, diese aber vorher oder nachher durchaus in Betrieb war. Neue Leitungen, die zum Beispiel von den Stadtwerken verlegt oder saniert werden, müssen oft nach dem Einbau noch von einer zusätzlichen Stelle geprüft werden. Das kann mitunter mehrere Tage oder Wochen dauern.
Beim Bekanntwerden von konkreten Missständen oder längeren „Leerständen“ auf genehmigten Baustellen werden wir selbstverständlich tätig und schaffen Abhilfe.
Aufgestellte Haltverbote haben eine Vorlaufzeit von 72 Stunden. Haltverbote müssen deshalb spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt werden.
Als Fahrzeughalter*in (oder die von Ihnen beauftragte Person) müssen Sie sich nach spätestens drei Tagen informieren, ob sich an der Stelle, an der Sie Ihr Fahrzeug abgestellt haben, die Parksituation geändert hat. Fahrzeuge, die sich im Haltverbot befinden, dürfen dann abgeschleppt werden.
Bitte schauen Sie daher gerne regelmäßig in unsere öffentliche Baustellenkarte. In dieser Karte zeigen wir alle temporären Haltverbote im gesamten Stadtgebiet sowie sämtliche Baustellen innerhalb des Mittleren Rings und auf allen Hauptstraßen an – meist mit einer Vorausschau zwischen zwei und sechs Wochen. Die Karte bietet allerdings keine Gewähr auf lückenlose Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bitte beachten Sie, dass kleine Baumaßnahmen und Haltverboten meist nur mit einem Vorlauf von einer bis zu drei Wochen beantragt und genehmigt werden. Darüber hinaus sind immer Notfälle oder ähnliches möglich. Ausschlaggebend ist immer die konkrete Beschilderung vor Ort.
Wir können verstehen, dass Sie als Besitzer*in einer Anwohnerparklizenz erwarten, in Ihrem Wohnumfeld ausreichend Parkraum vorzufinden. Allerdings besteht mit dem Erwerb einer Parklizenz kein garantierter und zugesicherter Anspruch auf einen freien Parkplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Anwohnerparkausweises ergibt sich aus den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) und beschränkt sich auf das Gebiet, in dem die*der Inhaber*in des Parkausweises seinen Wohnsitz hat. Weitere Informationen rund um das Thema Parken und Anwohnerparken.
Sie können sich mit allen Anliegen an mobilitätsreferat@muenchen.de wenden. Wir prüfen alle Anliegen. Sollten Maßnahmen der Verkehrssicherheit erforderlich sein, werden wir sie entsprechend einleiten oder an die verantwortlichen Maßnahmenträger weiterleiten.