In München gibt es ganz unterschiedliche Shared Mobility-Anbieter für Elektro-Tretroller. Wie Sie die Fahrzeuge ausleihen, nutzen und abgeben können und wie der E-Tretrollerverleih geregelt ist, erfahren Sie hier.
Was gilt es zu beachten?
Die bestehende freiwillige Selbstverpflichtungserklärung für Anbieter von Verleihsystemen für E-Tretroller und andere Elektrokleinfahrzeuge wurde im April 2022 überarbeitet und in der neuen Fassung auch von allen E-Tretroller-Anbietern unterzeichnet. Mit der Weiterentwicklung der Selbstverpflichtungserklärung macht das Mobilitätsreferat einen wichtigen Schritt von einem Sicherheits- und Regulierungsinstrument hin zu einem Planungsinstrument. Dies steht im Einklang mit der Teilstrategie Shared Mobility, die der Stadtrat am 19. Januar 2022 beschlossen hat. In dem Stadtratsbeschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Abstellsituation für E-Tretroller zu verbessern (zum Beispiel durch separate Abstellflächen), Mobilitätspunkte einzurichten oder eine integrierte Mobilitätsplattform aufzubauen.
An einem Standort dürfen nicht mehr als vier E-Tretroller auf einmal angeboten werden. Wenn sie auf dem Gehweg parken, müssen mindestens 1,80 Meter frei bleiben. Für das Parken tabu sind die Fußgängerzone und Grünanlagen. Falsch geparkte E-Tretroller müssen die Anbieter innerhalb von 24 Stunden einsammeln.
Die untenstehnde Liste zeigt Ihnen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, das umfangreiche Angebot an Anbietern in München.
Übrigens: Seit dem 5. August 2022 ist die Rückgabe von geliehenen E-Tretrollern im Altstadtbereich nur noch auf hierfür ausgewiesenen Flächen möglich. Diese Abstellflächen für E-Tretroller sind deutlich gekennzeichnet und beschildert (siehe Foto unten). Aufgrund von Veranstaltungen kann es allerdings immer wieder zu zeitlichen Aufhebungen von einzelnen Abstellflächen kommen. Die Karte finden Sie untenstehend, ebenso wie eine Karte der Fahr- und Parkverbote in der Innenstadt.