Wissenswertes
E-Tretroller müssen, sofern vorhanden, den Radweg benutzen. Gibt es keinen Radweg müssen E-Tretroller auf der Straße fahren. Zu beachten ist jedoch, dass Zonen, die für den Radverkehr durch ein „Fahrrad frei“-Schild (weißes Schild, schwarze Schrift) freigegeben sind, NICHT für E-Tretroller frei sind. Das Fahren in Fußgängerzonen und auf Fußgängerwegen ist allgemein nicht gestattet.