News vom 10. Juli 2024
Für ein Jahr wird die Weißenburger Straße mit verschiedenen Pflanztrögen und Sitzmöglichkeiten zur Fußgängerzone umgestaltet. So wird aus einem Verkehrsraum ein Aufenthaltsraum und ein neuer Treffpunkt für das ganze Viertel. In dieser Zeit soll getestet werden, ob und wie sich die neuen Verkehrsregeln bewähren. Am Montag, 29. Juli, um 17 Uhr lädt der Bezirksausschuss Au-Haidhausen an der Ecke zum Pariser Platz zur feierlichen Eröffnung ein.
Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen hatte sich für die Umgestaltung der Weißenburger Straße zur Fußgängerzone ausgesprochen, das Mobilitätsreferat hat die Umgestaltung nun geplant und umgesetzt. Für die neue Fußgängerzone gibt es einige Sonderregeln, die sie von bestehenden Fußgängerzonen unterscheiden: Auf der abgesenkten Fahrbahn darf ausnahmsweise in Schrittgeschwindigkeit geradelt werden, auch E-Tretroller dürfen in Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Fußgänger*innen haben aber immer Vorrang. Das Anliefern von Waren ist montags bis freitags zwischen 22.30 und 12.45 Uhr erlaubt. Samstags und an Tagen vor Feiertagen ist die Anlieferung nur vormittags bis 12.45 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur abends ab 22.30 Uhr erlaubt. Wer außerhalb dieser Zeiten anliefern möchte, benötigt eine gesonderte Zufahrtserlaubnis. Auch alle, die einen Stellplatz auf Privatgrund nutzen, der nur über die Fußgängerzone erreichbar ist, sowie bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen, die vor Ort eine Praxis besuchen, können eine Zufahrtserlaubnis beantragen.
Einbezug der Nutzer*innen
Das Mobilitätsreferat hat 4.000 Briefe an die Anliegerschaft im näheren Umfeld der Weißenburger Straße verschickt; alle Gewerbetreibenden wurden persönlich angeschrieben und über die neuen Regelungen informiert. Alle Informationen, auch zur Beantragung der Zufahrtserlaubnis sowie die genauen Regelungen für bewegungseingeschränkte Personen und Patient*innen, finden sich zudem auf der Website des Mobilitätsreferats (Link dazu in der gelben Infobox).
Wie schon vor dem Start wird die Öffentlichkeit auch während der Testphase immer wieder beteiligt, unter anderem durch regelmäßige Bürgersprechstunden vor Sitzungen des Bezirksausschusses. Zur Halbzeit und zum Ende soll es je eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben. Außerdem werden verkehrliche Untersuchungen durchgeführt. Das Mobilitätsreferat wird alle Ergebnisse auswerten – nicht nur, um die Fußgängerzone während der Testphase bei Bedarf zu optimieren, sondern auch, um den zuständigen politischen Gremien eine Empfehlung zu geben, ob die Fußgängerzone in der Weißenburger Straße dauerhaft eingerichtet werden soll oder nicht.
Mobilitätsreferent Georg Dunkel bittet Anwohnende und Gewerbetreibende um ihre Mitarbeit: „Machen Sie mit bei der Testphase und nutzen Sie die Möglichkeiten, uns Ihre Meinung dazu zu sagen. Wir planen für Sie und möchten, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.“
(Aktualisierung am 30.7.2024: In der ursprünglichen Meldung hatten wir von einem Start der Testphase am 29.7.2024 geschrieben. Die Tesphase startet am 10.8.2024)