Nützliches zum Thema Fahrrad
Fahrradstraßen und geöffnete Einbahnstraßen
Mit Stand Juli 2024 gibt es in München 95 Fahrradstraßen. Damit hat München weiterhin die meisten Fahrradstraßen in Deutschland. Außerdem sind von den etwa 700 Einbahnstraßen momentan schon fast 400 für Radfahrende auch in der Gegenrichtung befahrbar.
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Radfahrende haben hier Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und die Geschwindigkeit bestimmen. Nur, wenn das Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei“ hängt, dürfen auch Autos, Lastwagen, Motorräder und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer hier fahren. In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Eine Fahrradstraße erkennen Sie an der entsprechenden Beschilderung und an den Piktogrammen auf der Fahrbahn – seit Anfang 2019 kommen ausschließlich große Kennzeichnungen (3 x 2 Meter) zum Einsatz.
In einer geöffneten Einbahnstraße dürfen Radfahrende auch in der Gegenrichtung unterwegs sein. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies sehr gut funktioniert und nicht zu mehr Unfälle als auf „normalen“ Straßen mit Zweirichtungsverkehr führt. In München sind aktuell bereits weit mehr als 50 Prozent der etwa 700 Einbahnstraßen für Fahrräder geöffnet.
Radfahren in der Münchner Fußgängerzone
Seit 2016 ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone nachts zwischen 21 und 9 Uhr erlaubt. Hierdurch wird gerade die morgendliche Fahrt mit dem Rad in die Arbeit erleichtert und das ungehinderte Überqueren der Fußgängerzone in der Nord-Süd-Richtung möglich. Allerdings bleibt sie ein Bereich, in dem alle ungestört spazieren und flanieren können. Deshalb haben alle, die hier zu Fuß unterwegs sind, jederzeit Vorrang. In der Fußgängerzone gilt: Radfahrende müssen immer ausreichend Abstand zu Personen halten und die Geschwindigkeit entsprechend reduzieren.
Radwege
Wo es möglich ist, sollten Sie auf der Straße radeln. Dort fahren Sie laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Expert*innen am sichersten, weil Sie vom Autoverkehr besser gesehen werden. Deshalb ist in sehr vielen Straßen in München die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben worden. Benutzungspflichtig sind die Radwege dann, wenn ein blaues Schild mit einem weißen Radsymbol aufgestellt ist. Übrigens dürfen die schnellen S-Pedelecs Radwege nicht benutzen, außer es ist entsprechend gekennzeichnet. Normale Pedelecs, die bei 25 Kilometern pro Stunde abregeln, dagegen schon.
Rückbau von Radwegen in Tempo 30-Zonen
Die Tempo 30-Regelung ist ein wesentliches Mittel zur stadtweiten Verkehrsberuhigung geworden. Durch die Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung haben die meisten der dort noch vorhandenen Radwege allerdings ihre ursprüngliche Bedeutung - den Radfahrenden Sicherheit gegenüber dem Autoverkehr zu geben - verloren. Diese Radwege genügen auch oft nicht mehr dem heutigen Planungsstandard, da es in Tempo 30-Zonen oft ganz bestimmte Gefahren durch das Nebeneinander von baulichen Radwegen und Gehwegen gibt:
Durch das bauliche Nebeneinander von Rad- und Gehwegen kann es zu den folgenden gefährlichen Situationen kommen:
Nach und nach sollen alle Radwege in Tempo 30-Zonen nun zurückgebaut und auf die Straße verlegt werden, wenn es sinnvoll ist. Ist das Verkehrsaufkommen in der Straße beispielsweise zu hoch oder die Straße sieht nicht wie eine Tempo-30-Zone aus, dann bleibt der Radweg als bauliche Lösung bestehen. Die Erfahrung zeigt übrigens, dass die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, Schulwege nicht unsicherer macht. Breitere Gehwege, die durch die Umbauten entstehen, bieten den Schüler*innen deutlich mehr Platz und machen hierdurch den Schulweg eher sicherer. (Den Link zum Stadtratsbeschluss finden Sie in der gelben Infobox.)
Unterwegs mit Kindern
Kinder müssen bis zu ihrem achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie allerdings auch noch den Gehweg benutzen. Wenn ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden ist, dann dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen die Kinder von einer geeigneten Aufsichtsperson auf dem Gehweg begleitet werden, die dann auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg radeln darf (die Aufsichtsperson gilt dann als besonders geeignet, wenn sie mindestens 16 Jahre alt ist).