Wenn es um die Frage neuer öffentlicher Fahrradabstellplätze im Stadtbezirk geht, dann können Bürger*innen über die jeweiligen Bezirksausschüsse ihre Standortvorschläge einbringen. Die Stadtverwaltung prüft alle Standortvorschläge, die über Bürgerversammlungsempfehlungen oder Anträge der Bezirksausschüsse eingehen. Für ein möglichst reibungsloses Verfahren sind eine Reihe von Schritten empfehlenswert.
Jährlich errichtet die Landeshauptstadt München verteilt über das ganze Stadtgebiet etwa 1.500 neue öffentliche Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder. Die meisten dieser neuen Standorte werden von Bürger*innen und den Bezirksausschüssen vorgeschlagen.
Erforderliche Schritte vor der Umsetzung eines neuen Standortvorschlags für Radabstellanlagen durch Bürger*innen oder Bezirksausschüssen
- Bürgerversammlungsempfehlung oder Antrag des Bezirksausschusses
Der Standortvorschlag muss der Landeshauptstadt München über eine Bürgerversammlungsempfehlung oder einen Antrag des zuständigen Bezirksausschusses mitgeteilt werden.
- Standortprüfung durch die Stadtverwaltung
Das Baureferat der Landeshauptstadt führt für jeden vorgeschlagenen Standort ein standardisiertes Prüfverfahren durch, bei dem das Mobilitätsreferat eingebunden ist. Für die Errichtung von Abstellanlagen im öffentlichen Raum muss ein sogenannter allgemeiner Bedarf für die beantragten Abstellanlagen nachweisbar sein. Neben dieser Bedarfsprüfung erfolgen weitere Prüf- und Abwägungsschritte, wie zum Beispiel die Prüfung auf Verträglichkeit mit anderen verkehrlichen oder stadtgestalterischen Belangen.
- Zustimmung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss hat als politisch gewähltes Gremium im Stadtbezirk in der Regel die Entscheidungshoheit über die Errichtung neuer Radabstellanlagen im öffentlichen Raum. Ergibt die unter Punkt 2 erläuterte Prüfung, dass an einem vorgeschlagenen Standort neue Abstellanlagen umgesetzt werden können, muss der Bezirksausschuss der Errichtung abschließend zustimmen.
- Standorterrichtung
Nach der Zustimmung durch Bezirksausschuss errichtet die Stadtverwaltung möglichst schnell die beantragten Abstellplätze.
Beantragung eines neuen Standortes für das Fahrrad- und Lastenradparken
Voraussetzung für eine Standortprüfung durch die Stadtverwaltung ist eine Bürgerversammlungsempfehlung oder ein Antrag des Bezirksausschusses. Diese müssen mit der Bitte um Prüfung und Umsetzung an das Baureferat gerichtet werden.
Als Grundlage für die Standortprüfung müssen diese Anträge oder Empfehlungen folgende Informationen enthalten:
- Ein bis acht Standortvorschläge mit eindeutigem Flächenbezug (zum Beispiel „erster Pkw-Parkplatz direkt anliegend an die Bushaltestelle Bergmannstraße vor Kazmairstraße 56a“),
- einen Nachweis auf einen vor Ort vorliegenden Abstellbedarf (zum Beispiel aktuelles Foto) und eine Begründung, wieso vor Ort ein allgemeiner Abstellbedarf vorliegt oder zu erwarten ist (beispielsweise „Bestandswohnhaus mit hohem Abstellbedarf ohne die Möglichkeit, ausreichend zugängliche Abstellflächen auf Privatgrund nachzurüsten“).
Übrigens: Bitte beachten Sie, dass Fahrradabstellplätze grundsätzlich durch die Grundstückseigentümer*innen auf Privatgrund errichtet werden müssen. Nur in Bereichen, in denen eine Nachrüstung auf Privatgrund nachweislich nicht möglich ist und gleichzeitig ein hoher Bedarf an Fahrradabstellplätzen vorliegt, schafft die Landeshauptstadt München nach Möglichkeit im öffentlichen Raum Fahrradabstellplätze.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Beantragung neuer Radabstellanlagen
Um den Beantragungsprozess für die Bezirksausschüsse zu erleichtern, haben die Initiator*innen des Radentscheids München in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung einen Leitfaden und eine Formularvorlage für die Beantragung von Radabstellanlagen erstellt. Leitfaden und Formularvorlage mit einem Muster, wie das Formular ausgefüllt werden sollte, finden Sie zum Download in der gelben Infobox. Die Vorlagen sollen eine möglichst schnelle Beantragung neuer öffentlicher Radabstellanlagen unterstützen. In der gelben Infobox findet sich auch eine Vorlage zur Antragstellung von Radabstellplätzen für Bürger*innen. Dieser Vorlage können Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Bezirke entnehmen.