Pressemitteilung vom 28. März 2025
Die Verbesserung der Baustellensituation im Stadtgebiet ist ein gesamtstädtisches Anliegen, bei dem das Mobilitätsreferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Baureferat, die Münchner Stadtentwässerung sowie die Stadtwerke München (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) eng zusammenarbeiten.
Baustellengebühren richten sich künftig nach Fläche und Zeit
Im Zentrum des Maßnahmenbündels steht eine neue Staffelung der Baustellengebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Durch die Fortschreibung der Sondernutzungsgebührensatzung, die dem Stadtrat noch zur Beschlussfassung vorgelegt wird, sollen Bauunternehmen und Bauherr*innen motiviert werden, mit weniger Fläche auszukommen und ihre Baumaßnahme möglichst zügig zum Abschluss zu bringen. Bisher bleibt der Gebührentarif für die gesamte Dauer der Maßnahme gleich. Künftig werden die Kosten für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums steigen, je mehr Fläche die Baustelleneinrichtung in Anspruch nimmt und je länger diese Sondernutzung des öffentlichen Raums andauert.
Neue Auflagen gegen Stillstand und für mehr Transparenz
Außerdem will die Stadt dafür sorgen, dass keine Baustelle ohne vertretbaren Grund stillsteht. Beläuft sich ein Baustellenstillstand auf mehr als 20 Werktage (Montag bis Freitag), muss die Baustelleneinrichtung künftig zurückgebaut werden. Außerdem müssen nach der Einrichtung der Baustelle, also nach dem Aufstellen von Bauzäunen und sonstigen Absperrungen, die Bauarbeiten spätestens nach 10 Werktagen (Montag bis Freitag) aufgenommen werden. Auch hier muss andernfalls die Baustelle direkt wieder geräumt werden.
Darüber hinaus soll an allen Baustellen – privaten wie öffentlichen – für mehr Transparenz und Information gesorgt werden: Baustellen, die länger als vier Wochen dauern, müssen mit einer stets aktuellen, gut sichtbaren Infotafel ausgestattet werden. Die Bauhinweisschilder der städtischen Baustellen im Straßenraum (Baureferat, SWM, Münchner Stadtentwässerung) enthalten künftig standardmäßig einheitliche Basisinformationen zur jeweiligen Maßnahme. Dazu gehört die Nennung von Kontaktdaten zur direkten Kontaktaufnahme, ein QR-Code, der zu weiteren Projektinformationen führt, sowie nach Möglichkeit grafische Konkretisierungen wie Lagepläne oder Visualisierungen. Das Baureferat setzt überdies bei dafür infrage kommenden Bauprojekten – wie aktuell beispielsweise am Max-Joseph-Platz – verstärkt ergänzende Informationsangebote wie Banner oder Bauzaungalerien um.
Die neuen Auflagen werden ab 1. Juni 2025 sukzessive umgesetzt. Das Kreisverwaltungsreferat wird mit dem neu eingeführten Baustellenkontrolldienst dies kontrollieren und Verstöße gegen diese Auflagen ahnden.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Baustellen sind wichtig für die Weiterentwicklung der Stadt und die Modernisierung unserer Infrastruktur. Gleichzeitig sorgen sie aber auch für Verkehrsbehinderungen und verengte Straßenverhältnisse. Mit der neuen Gebührensatzung und den geänderten Auflagen wollen wir erreichen, dass Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum künftig weniger Fläche beanspruchen und zudem schneller fertiggestellt werden. Je schneller eine Baustelle abgeschlossen wird, desto besser für die Allgemeinheit.“
Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Die vielen Baustellen in München zeigen, dass unsere Stadt prosperiert. Trotzdem sind sie natürlich auch ein Ärgernis, weil sie die Menschen in ihrem Fortkommen behindern. Mit den Neuerungen wollen wir deutliche Verbesserungen für die Münchner*innen und zudem mehr Verständnis für die Baumaßnahmen erreichen.“
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Die neuen Maßnahmen haben das Potenzial, die Beeinträchtigung durch Baustellen zu reduzieren. Damit leisten sie einen weiteren Beitrag zur Sicherheit in dieser Stadt.“
Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer: „Das Baureferat betreut jährlich mehr als 900 Baustellen im öffentlichen Raum zugunsten der Daseinsvorsorge. Jede dieser Baustellen bringt jedoch unweigerlich Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger mit sich. Ein Schlüssel zur Akzeptanz städtischer Bautätigkeit ist eine gute Kommunikation, vor Ort, online sowie über möglichst niederschwellige Kontaktangebote.“
Ingo Wortmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der MVG und Geschäftsführer Mobilität der SWM: „An allen SWM- und MVG-Baustellen im Straßenraum stehen Infotafeln mit den wichtigsten Informationen zur Maßnahme: um welche Arbeiten es sich handelt, wer baut und wie lange die Maßnahme geht. Außerdem gibt es immer eine Kontaktmöglichkeit und einen QR-Code mit Link auf weiterführende Informationen. Bei größeren Projekten, die auch Einschränkungen mit sich bringen, informieren wir vor Ort zusätzlich mit Stelen, Bauzaunbannern oder Beklebungen und im Vorfeld mit Broschüren, Flyern oder im Fahrgastfernsehen. Außerdem veranstalten wir immer wieder Informationsveranstaltungen zu unseren Tram-Neubaustrecken, bei denen wir in den betroffenen Bezirken über die Planungen sowie die Baumaßnahmen sprechen.
Kontakt:
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Pressestelle: Christina Warta, Franziska Hartmann
presse.mor@muenchen.de, Tel.: 089/233-44909
Sendlinger Straße 1, 80331 München