News vom 15. Mai 2024

Saubere Luft und Mobilität

Regierung von Oberbayern: Keine Einwände gegen Tempo 30 auf der Landshuter Allee

Foto: LHM/MOR, Marienhagen/John

Regierung von Oberbayern: Keine Einwände gegen Tempo 30 auf der Landshuter Allee

Die Regierung von Oberbayern erhebt keine Einwände gegen die Einführung von Tempo 30 an der Landshuter Allee. Die Zuständigkeit hierfür liegt alleinig bei der Landeshauptstadt München.

Der Münchner Stadtrat beschloss am 24. April mehrheitlich die Einführung von Tempo 30 auf dem von Stickstoffdioxid-Überschreitungen betroffenen Abschnitt der Landshuter Allee. Begründet wurde diese Entscheidung mit der notwendigen Verbesserung der Luftwerte und der Vermeidung eines noch wesentlich umfassenderen Fahrverbotes für Diesel-Fahrzeuge.

Oberbürgermeister Dieter Reiter bat daraufhin die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde um Einschätzung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit dieser Maßnahme. Die Prüfung hat ergeben, dass die Regierung von Oberbayern keine Einwände erhebt. Aus diesem Grund hat Oberbürgermeister Reiter heute das zuständige Mobilitätsreferat gebeten, den Stadtratsbeschluss vom 24. April umzusetzen und so schnell wie möglich Tempo 30 auf dem betroffenen Abschnitt der Landshuter Allee einzurichten.