Luftreinhaltung: Wo darf ich mit meinem Auto in München fahren?

Umweltzone

München engagiert sich aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz. Bereits zum 1. Oktober 2012 wurde die Umweltzone eingeführt. Zur Verbesserung der Luftqualität und damit zum Schutz der Gesundheit wird ab 1. Februar 2023 zusätzlich ein stufenweises Dieselfahrverbot in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone eingeführt.

Seit Oktober 2012 besteht im Stadtgebiet München eine Umweltzone, die nur noch mit der grünen Umweltzonen-Plakette befahren werden darf. Diese Umweltzone wird im Rahmen der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zum 1. Februar 2023 um den Mittleren Ring erweitert. Die Erweiterung beinhaltet auch ein Dieselfahrverbot in drei Stufen:

  • Ab 1. Februar 2023 dürfen nur Dieselfahrzeuge einfahren, die neben der grünen Plakette mindestens der Schadstoffklasse Euro 5/V angehören.
  • In der 2. Stufe ab 1. Oktober 2023 müssen die Dieselfahrzeuge darüberhinaus neben der grünen Plakette der Schadstoffklasse Euro 6/VI angehören.
  • Aber: In den ersten beiden Stufen sind der Lieferverkehr und Anwohnende über die Beschilderung von der Regelung der Schadstoffklassen ausgenommen.
  • In Stufe 3 ab 1. April 2024 entfällt die pauschale Ausnahme über die Beschilderung. Dies bedeutet, dass nun auch Anwohnende und Lieferverkehr zur Befahrung der Umweltzone eine Einzel-Ausnahmegenehmigung benötigen.

Der Antrag kann bei der Fahrzeugzulassungsbehörde online beziehungsweise schriftlich eingereicht werden (den Link finden Sie HIER oder in der gelben Infobox).

Bitte beachten Sie: Wer ohne Plakette oder mit falscher Schadstoffklasse in die Umweltzone einfährt, erhält ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen

Sie wollen die Landeshauptstadt München bei ihrer Mission in Sachen Umwelt- und Klimaschutz unterstützen? Informieren Sie sich über die emissionsfreien Alternativen zum privaten PKW:

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Informationen zum aktuellen Luftreinhalteplan der Stadt München erhalten Sie über den Link in der gelben Infobox. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Stand der möglichen Diesel-Fahrverbote sowie den Link zur "Öffentlichkeitsbeteiligung Luftreinhalteplan" des Referats für Klima- und Umweltschutz. Die wichtigsten Informationen können Sie sich über die Infobox auch direkt als Informationsblatt herunterladen.