Wissenswertes

Was ist der Luftreinhalteplan?

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die EU am 27.09.1996 eine Richtlinie (96/62/EG) über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität verabschiedet. Diese wurde mit vier weiteren Richtlinien im Interesse der Klarheit und der Vereinfachung durch die Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 ersetzt.
Die Messung der Luftschadstoffe in München erfolgt durch das Landesamt für Umweltschutz (LFU). Werden die Grenzwerte überschritten, muss für die jeweilige Gemeinde durch das Bayerische Umweltministerium ein Luftreinhalteplan erstellt werden. Der Münchner Luftreinhalteplan wurde 2004 bekannt gemacht und bereits sieben Mal fortgeschrieben.

Die jeweiligen Fortschreibungen beinhalten folgende Inhalte: 1. Fortschreibung = Aufnahme des Lkw-Transitverbots; 2. Fortschreibung = Start der 1. Stufe der Umweltzone zum 01.10.2008. 3. Fortschreibung = „Kooperation für gute Luft“ im Bereich des Großen Verdichtungsraumes München, 4. Fortschreibung = Verschärfung der Umweltzone; 5. Fortschreibung = Tempo 50 auf der Landshuter Allee, 6. Fortschreibung = Gutachterliche Ermittlung mit dem Ziel Minimierung des Verkehrs; 7. Fortschreibung  = Aufnahme des  Maßnahmenbündels, insbesondere die Zuflussdosierung in der Prinzregentenstraße.

Den Inhalt der Pressekonferenz zur achten Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans vom 6. Oktober 2022 finden Sie HIER.

Die aktuellsten Informationen zum Luftreinhalteplan von Seiten des Referats für Klima und Umweltschutz (RKU) finden Sie HIER.