Nützliches zum Thema Auto
Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität zu fördern, da sie einen wichtigen Baustein zu einer nachhaltigen Entwicklung darstellt. Sie soll einen Beitrag zur Luftreinhaltung, zum Klimaschutz, zur Verkehrswende sowie zur Abkehr von fossilen Brennstoffen in München leisten und zur Zielerreichung des Bundes beitragen, nämlich die Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren.
In der Landeshauptstadt München werden für elektrisch betriebene Fahrzeuge (mit E-Kennzeichen, entsprechend dem geltenden Elektromobilitätsgesetz) folgende Bevorrechtigung und Vergünstigungen gewährt:
Bis zu drei Stunden kostenloses Parken auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen
Ab 1. April 2025 dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge - dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge - mit einem "E" am Ende des Kennzeichens auf bewirtschafteten Parkplätzen im öffentlichen Raum in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken.
In München können Elektrofahrzeuge bereits seit 2018 auf allen bewirtschafteten Gebieten im Stadtgebiet zwei Stunden kostenlos parken. Zur Anwendung kommt dabei bisher eine Parkgebührenbefreiung für die ersten zwei Stunden in bewirtschafteten Gebieten (in der Regel werktags von 9 bis 23 Uhr). Ab dem 1. April 2025 können Elektroautos bis zu drei Stunden kostenfrei parken, also eine Stunde länger als bisher. Die Berechtigten können wahlweise ihre Parkscheibe auslegen oder via Handyparken-App einen digitalen Parkschein beziehen. Die Handyparken-App eignet sich besonders, wenn länger als drei Stunden geparkt wird, da danach automatisch ein Parkticket "gezogen" wird.
Die Kostenbefreiung für Elektroautos gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen, die zum Beispiel mit dem blauen "P"-Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Eine weitere Kennzeichnung der Parkplätze für das kostenlose Parken für E-Fahrzeuge gibt es nicht. Nicht gültig ist die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge auf Privatparkplätzen, wie Parkhäuser oder Park-and-Ride-Anlagen. Auch die zulässige Höchstparkdauer für einzelne Parkplätze setzt die neue Regelung nicht außer Kraft. Diese kann bei weniger als drei Stunden liegen und gilt auch weiterhin für alle Fahrzeugarten.
Kostenfreies Über-Nacht-Parken an E-Ladesäulen
Eine weitere Vergünstigung stellt das kostenfreie Über-Nacht-Parken (20 Uhr bis 8 Uhr) an den im Stadtgebiet errichteten öffentlichen E-Ladesäulen dar. Hier wird für elektrisch betriebene Fahrzeuge keine Parkgebühr erhoben.
Zwingende Voraussetzung für die vorgenannten Bevorrechtigungen nach dem Elektromobilitätsgesetz ist allerdings, dass das betreffende Fahrzeug über ein E-Kennzeichen verfügt und somit entsprechend amtlich kenntlich gemacht wird - auch für die Überwachungskräfte der Polizei oder der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Über diese bundesgesetzliche Vorgabe kann sich die Landeshauptstadt München nicht hinwegsetzen.