Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Klima- und Umweltschutz in München.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die EU am 27.09.1996 eine Richtlinie (96/62/EG) über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität verabschiedet. Diese wurde mit vier weiteren Richtlinien im Interesse der Klarheit und der Vereinfachung durch die Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 ersetzt.
Die Messung der Luftschadstoffe in München erfolgt durch das Landesamt für Umweltschutz (LFU). Werden die Grenzwerte überschritten, muss für die jeweilige Gemeinde durch das Bayerische Umweltministerium ein Luftreinhalteplan erstellt werden. Der Münchner Luftreinhalteplan wurde 2004 bekannt gemacht und bereits sieben Mal fortgeschrieben.
Die jeweiligen Fortschreibungen beinhalten folgende Inhalte: 1. Fortschreibung = Aufnahme des Lkw-Transitverbots; 2. Fortschreibung = Start der 1. Stufe der Umweltzone zum 01.10.2008. 3. Fortschreibung = „Kooperation für gute Luft“ im Bereich des Großen Verdichtungsraumes München, 4. Fortschreibung = Verschärfung der Umweltzone; 5. Fortschreibung = Tempo 50 auf der Landshuter Allee, 6. Fortschreibung = Gutachterliche Ermittlung mit dem Ziel Minimierung des Verkehrs; 7. Fortschreibung = Aufnahme des Maßnahmenbündels, insbesondere die Zuflussdosierung in der Prinzregentenstraße.
Den Inhalt der Pressekonferenz zur achten Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans vom 6. Oktober 2022 finden Sie HIER.
Die aktuellsten Informationen zum Luftreinhalteplan von Seiten des Referats für Klima und Umweltschutz (RKU) finden Sie HIER.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die EU am 27.09.1996 die Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität verabschiedet. Diese wurde mit vier weiteren Richtlinien im Interesse der Klarheit und der Vereinfachung durch die Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 ersetzt.
In der Richtlinie 2008/50/EG wurden Grenzwerte festgelegt. Für Feinstaub (PM10) gilt, dass der Grenzwert bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt und dieser pro Jahr an maximal 35 Tagen überschritten werden darf.
Die Messung der Feinstaubwerte erfolgt durch das Landesamt für Umweltschutz (LFU). In München werden seit 2012 an allen Messstationen die Grenzwerte für Feinstaub eingehalten. Daher hält auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 27.02.2017 (Az.: 22 C 16.1427) keine gesonderten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub mehr geboten.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Die Umweltzone wurde in München zum 01.10.2008 eingeführt. Seit dem 01.10.2012 gilt die verschärfte Regelung zur Umweltzone. Demnach dürfen innerhalb des Mittleren Rings nur noch Fahrzeuge mit gültiger grüner Plakette fahren. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.muenchen.de/umweltzone
Die aktuellen Regelungen und Antworten des Referats für Klima- und Umweltschutz zu den geplanten Diesel-Fahrverboten finden Sie HIER.
Das LKW-Transitverbot trat zum 01.02.2008 in Kraft. Das Sperrkonzept sieht vor, den Transitverkehr für LKW ab 3,5 Tonnen über den Autobahnring A 99 abzuwickeln. Fahrbeziehungen werden nur noch von der A 995 zur A 95 bzw. der A 96 zur A 95 zugelassen. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Landeshauptstadt München ihren Firmensitz haben, Wohnmobile und Pkw mit Anhängern. Seit in Kraft treten des LKW-Transitverbots zeigt sich eine deutliche Abnahme der Fahrzeuge im Schwerverkehr. Die Überwachung des LKW-Transitverbotes erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit ausschließlich durch die Polizei. Nach Aussage des Polizeipräsidiums werden die Kontrollen des Durchfahrtsverbotes für LKW seit dem 01.02.2008 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeit durchgeführt.
Seit Herbst 2008 gibt es einen stadtweiten Arbeitskreis zum Thema Lärmaktionsplanung, der vom Referat für Gesundheit und Umwelt geleitet wird. Weitere beteiligte Referate sind das Kreisverwaltungsreferat, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Baureferat.
Der Arbeitskreis untersucht alle Punkte auf dem Münchener Stadtgebiet, an denen ein Lärmpegel von 70 Dezibel (A) am Tag und 60 Dezibel (A) in der Nacht überschritten wird.
Zur Reduzierung des Verkehrslärms werden verschiedene Maßnahmen eingesetzt, beispielsweise Lärmschutzwände, Schallschutzfenster, eine unterschiedliche Verkehrsführung oder auch Geschwindigkeitsreduzierungen.
Autobahnen, Eisenbahnstrecken des Bundes und Großflughäfen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt München, der liegt hier bei der Regierung von Oberbayern.