Nützliche Informationen rund ums Carsharing finden Sie hier
Carsharing ist die geteilte Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wird von verschiedenen Unternehmen, Organisationen und Vereinen angeboten. Es wird dabei zwischen freefloating und stationsgebundenen Carsharing unterschieden. Beim freefloating Carsharing sind die Fahrzeuge in einem bestimmten Geschäftsgebiet verfügbar und können innerhalb des Geschäftsgebiets an einem anderen Ort abgestellt werden, als sie abgeholt wurden. Stationsgebundenes Carsharing bedeutet, dass Abhol- und Rückgabeort derselbe sind. Die Mietdauer kann bei beiden Formen zwischen einigen Minuten bis hin zu mehreren Tagen liegen.
Fahrer*innen von Fahrzeugen, zum Beispiel privaten Autos, die fälschlicherweise auf einem Carsharing-Stellplatz geparkt haben, droht ein Bußgeld von 55 Euro. Diese Strafe für Falschparkende auf Carsharing-Stellplätzen ist bundesweit einheitlich geregelt und orientiert sich am Bußgeldkatalog des Bundes.
Carsharing-Stellplätze werden, genau wie alle anderen Stellplätze im öffentlichen Raum, von der Verkehrsüberwachung und der Polizei überwacht. (Quelle: bussgeldkatalog.org/halten-parken/)
Zudem haben stationsbasierte Anbieter das Recht, Falschparkende auf ihrer Station abschleppen zu lassen. Diese sind zu informieren, falls der Stellplatz des stationsbasierten Fahrzeugs fehlbeparkt ist. Das Fahrzeug kann dann auf dem nächstgelegenen freien Stellplatz geparkt werden.
Die Buchung erfolgt in der Regel über die App des Anbieters, per Website oder Telefon. Hier kann dann eine Station beziehungweise ein Fahrzeug bestimmt, und ein Zeitraum festgelegt werden. Beim stationsbasierten Carsharing muss am Ende das Fahrzeug an dieselbe Station zurückgebracht werden, an der es ausgeliehen wurde.
Preise und Abrechnungsmodalitäten finden sich auf den Webseiten der Anbieter.
Das Fahrzeug wird meist per App geöffnet. Nach der Fahrt wird das Fahrzeug wieder auf den vorgesehenen Platz gestellt und die Buchung in der App beendet.
Viele Anbieter wünschen ein Tanken oder Laden unterhalb eines bestimmten Mindeststands – etwa 25 Prozent.
Die Tank- oder Ladekarte befinden sich im Fahrzeug, die Kosten übernimmt der Anbieter.
Solange keine direkte Folge-Buchung vorliegt, kann die Fahrt in der App verlängert werden. Ist das Fahrzeug unmittelbar danach reserviert, muss es pünktlich zurückgebracht werden, um Gebühren zu vermeiden.
Ein Carsharing-Parkplatz ist mit einem Carsharing-Schild gekennzeichnet. Es zeigt vier Personen und ein geteiltes Fahrzeug. Diese Carsharing-Parkplätze sind Carsharingautos vorbehalten. Neben freefloating Fahrzeugen dürfen hier auch stationsbasierte Autos zwischenparken, solange ihre Miete noch läuft.

Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum sind ebenfalls mit einem Carsharing-Schild gekennzeichnet. Allerdings befindet sich darunter immer ein Zusatzschild mit dem Namen des Anbieters. Zu jeder Carsharing-Station gehört ein bestimmtes Fahrzeug.
Vor Fahrtbeginn empfiehlt sich ein kurzer Blick um und in das Fahrzeug. Werden Schäden oder technische Probleme entdeckt, sollte dies sofort gemeldet werden – idealerweise direkt über die App und mit Fotos.
Bei Pannen oder technischen Problemen während der Fahrt steht der Kundenservice bzw. die Pannenhotline zur Verfügung.
Carsharing-Fahrzeuge sind grundsätzlich versichert – eine Haftpflichtversicherung besteht immer, häufig ergänzt durch eine Kaskoversicherung. Kommt es zu einem Unfall, sollte zunächst – insbesondere bei Personenschäden oder größeren Sachschäden – die Polizei oder ein Krankenwagen verständigt werden. Anschließend ist eine Unfallmeldung über die App des Carsharing-Anbieters oder über die jeweilige Service-Hotline zu machen.
Es empfiehlt sich zudem, Fotos vom Unfallort anzufertigen und die Daten aller beteiligten Personen sorgfältig zu notieren.
Je nach Anbieter und Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Ein Blick in die Versicherungs- und Vertragsbedingungen ist empfehlenswert.
Stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge dürfen zur Beendigung der Miete nur an der Carsharing-Station abgestellt werden, an der sie ausgeliehen wurden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug auf genau dem Stellplatz zurückgeben werden soll, der der Buchung zugeordnet ist. Die Carsharing-Station ist am Carsharing-Schild mit dem Anbieternamen zu erkennen. Zusätzlich zur Beschilderung sind zahlreiche Stellplätze mit einer grünen Umrandung am Boden und dem weißen Carsharing-Piktogramm als Bodenmarkierung versehen.
Das stationsbasierte Fahrzeug darf während der Miete auch auf den von der Landeshauptstadt München eingerichteten Carsharing-Stellplätzen oder im öffentlichen Straßenraum zwischengeparkt werden. Wichtig hierbei ist zu wissen: Wird das stationsbasierte Fahrzeug außerhalb des Parklizenzgebiets abgestellt, in dem sich die Abhol- und Abgabestation befindet, benötigt man gegebenenfalls einen Parkschein.
Das Carsharing-Schild zeigt vier Personen und ein geteiltes Fahrzeug.

Beim stationsbasierten Carsharing ist zusätzlich der Name des Anbieters angegeben, der an dieser Station seine Fahrzeuge bereitstell: In München sind dies derzeit STATTAUTO und CarVia. Es signalisiert, dass auf diesem Stellplatz ausschließlich ein bestimmtes Carsharing-Fahrzeug des Anbieters abgestellt werden darf.
Seit November 2025 gibt es stationsbasiertes Carsharing in München in fast allen Vierteln im öffentlichen Raum. Anbieter sind hier STATTAUTO und CarVia. Zudem bieten STATTAUTO und weitere Anbieter stationsbasiertes Carsharing auf Privatgrund an.
Fahrzeuge von Münchner Freefloating-Anbietern können in allen Parklizenzgebieten in München kostenlos im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.
Bei stationsgebunden Fahrzeugen wird außerhalb des Parklizenzgebiets, in dem die Abhol- und Abgabestation liegt, ein Parkschein benötigt.
Das Carsharing-Schild zeigt vier Personen (zwei männliche und zwei weibliche Piktogramme) und ein geteiltes Fahrzeug. Es weist darauf hin, dass auf diesem Stellplatz ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge parken dürfen. Die Landeshauptstadt München fördert damit eine bequeme Nutzung von Carsharing.

Um zu erkennen, wer auf dem Stellplatz parken darf und wer nicht, reicht ein Blick auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Dort befindet sich bei einem Carsharing-Fahrzeug entweder die Münchner Carsharing-Vignette (linkes Foto) und/ oder die Bundes-Carsharing-Vignette (rechtes Foto).
| ![]() |
Fahrzeuge mit der Münchner Vignette dürfen auf allen Carsharing-Stellplätzen und im öffentlichen Raum auf allen Parkplätzen parken, auch in Zonen mit Bewohnerparken oder Kurzzeitzonen. Fahrzeuge, die nur eine Bundes-Carsharing-Vignette oder gar keine Vignette haben (in der Regel Anbieter außerhalb Münchens) benötigen in Parklizenzgebieten je nach Regelung einen Parkschein oder eine Parkscheibe und dürfen zum Beispiel nicht in Bewohnerparkzonen stehen.
Einen Carsharing-Stellplatz zu finden ist ganz einfach: Man erkennt ihn am Carsharing-Schild.

Zusätzlich sind zahlreiche Stellplätze mit einer grünen Umrandung am Boden und dem weißen Carsharing-Piktogramm als Bodenmarkierung versehen.

Geparkt werden darf auf allen Stellplätzen im öffentlichen Raum. Dazu zählen Kurzzeitstellplätze, kombinierte Misch-/ Bewohnerstellplätze, reine Bewohnerstellplätze sowie Kurzzeit-/ Mischstellplätze in Parklizenzgebieten; außerdem auch auf allen bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen in den Sondergebieten „Hauptbahnhof“, „Altstadt“ und in der Messestadt Riem.
Achtung: Halt-/ Parkverbote gelten natürlich auch für Carsharing-Fahrzeuge.
Ebenso ist das Parken in Parkhäusern, auf privaten Parkplätzen sowie auf P+R Anlagen nicht gestattet.
Wichtig ist zudem, das Fahrzeug im Geschäftsgebiet des Anbieters abzugeben, da ein Parken außerhalb des Geschäftsgebietes zusätzliche Gebühren verursachen kann.
Fahrer*innen von Fahrzeugen, zum Beispiel privaten Autos, die fälschlicherweise auf einem Carsharing-Stellplatz geparkt haben, droht ein Bußgeld von 55 Euro. Diese Parkstrafe für Falschparkende auf Carsharing-Stellplätzen ist bundesweit einheitlich geregelt und orientiert sich am Bußgeldkatalog des Bundes.
Carsharing-Stellplätze werden, genau wie alle anderen Stellplätze im öffentlichen Raum, von der Verkehrsüberwachung und Polizei überwacht.
(Quelle: bussgeldkatalog.org/halten-parken/)
Wer ein Fahrzeug anmietet, in dem bereits ein Strafzettel angebracht ist, muss nichts weiter tun. Erhält man einen Strafzettel für den Zeitraum der Miete, gilt es auf Folgendes zu achten:
Zu beachten ist immer, dass Halt-/Parkverbote auch für Carsharing-Fahrzeuge gelten sowie das Parken zum Beispiel an Kreuzungen, auf Gehwegen, Grünstreifen und in Feuerwehreinfahrten grundsätzlich verboten ist. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, drohen zusätzliche Gebühren des Anbieters.
Einige Anbieter haben am Fahrzeug eine Service-Nummer angebracht und garantieren, das Fahrzeug schneller wegzufahren als jeder Abschleppdienst. Generell empfiehlt es sich, die Service-Hotline des jeweiligen Anbieters zu kontaktieren oder alternativ direkt die Polizei.
Stationsbasiertes Carsharing ist eine Form des Carsharings, bei der Fahrzeuge an derselben Station abgeholt und wieder zurückgebracht werden. Im Gegensatz zum freefloating Carsharing, bei dem Autos innerhalb eines Geschäftsgebiets flexibel abgestellt werden dürfen, sind bei stationsbasiertem Carsharing Abhol- und Rückgabeort identisch.
Auch hier können die Fahrzeuge von mehreren Personen zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden, und die Mietdauer kann von wenigen Minuten bis zu mehreren Tagen und Wochen reichen. Diese feste Zuordnung sorgt für planbare Verfügbarkeit an den Stationen. Während der Mietdauer darf man das Fahrzeug selbstverständlich auch an anderen Orten parken – zum Beispiel beim Einkaufen oder bei Erledigungen.
Wichtig ist dabei nur, dass das Auto am Ende der Miete wieder an der ursprünglich gebuchten Station zurückgebracht wird, da die Miete des stationsbasierten Carsharingautos nur an den vorgesehenen Stellplätzen beendet werden kann.
Weniger private Autos im Viertel führen dazu, dass insgesamt mehr Platz zur Verfügung steht. Dadurch verringern sich sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die zeitaufwendige Suche nach Parkplätzen. Gleichzeitig entsteht mehr Raum für den Rad- und Fußverkehr, für den öffentlichen Nahverkehr, für geteilte Mobilitätsangebote sowie für zusätzliche Grünflächen. Viele Flotten setzen auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge und entlasten damit Verkehr und Umwelt.